Umzug mit Hund nach Nordrhein-Westfalen - was muß ich beachten? (Hundeführerschein, Sachkundenachwei

Hallo liebe Hundefreunde!

Derzeit leben der Meinige und ich in Schleswig-Holstein, planen aber, über kurz oder lang in die Eifel zu ziehen. Obgleich in Schleswig-Holstein derzeit der "Hundeführerschein" nicht Pflicht ist, haben wir ihn trotzdem gemacht. Er ist "angelehnt an die Gehorsamsprüfung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 HundeG (Erteilung der Befreiung von der Anleinpflicht nach erfolgreichem Absolvieren der Gehorsamsprüfung, ersetzt diese aber nicht".

So steht es in dem Wisch, den wir von der Hundeschule erhalten haben.

Alamiert durch einige Fragen, die ich hier in letzter Zeit gelesen habe, beginne ich zu grübeln, was mich und meinen Hund behördlich wohl erwarten wird, wenn wir unseren Lebensmittelpunkt nach NRW verlegen?! Werde ich einen Sachkundenachweis ablegen müssen? Wird mein Hund den "Hundeführerschein" nochmals machen müssen? Geht das auch schon vor dem Umzug oder erst nach Vollzug des Wohnortwechsels?

Zum Hund: Border-Kuvasz-Mix, 24 Kilo, Widerristhöhe 55 cm, gilt wohl als "großer" Hund... "Gefährlich" ist er nicht - aber werden das auch die Behörden so sehen?!

Und - by the way: Weiß jemand von Euch, wie das so ist, in NRW, für Hunde?! Eine Freundin erzählte mir, in Wald und Feld gelte dort keine Leinenpflicht, vorausgesetzt, der Hund wildert nicht. Stimmt das, geht Ihr dort mit Euren Hunden ohne Leine? Auch im Wald? Für mich hört sich das an wie das Schlaraffenland für Hunde schlechthin, hier auf meiner Ecke gibt's nur wenig Freiflächen für Hunde - das wäre mit ein Grund für den Umzug...

Über Erfahrungsberichte und Ratschläge würde ich mich sehr freuen!

Liebe Grüße vom Beutelkind!

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Wenn du schon den Sachkundenachweis hast, wird der anerkannt.

Wenn du nachweisen kannst schon 3 Jahre ohne Vorkommnisse Hunde zu halten, gillst du als Sachkundig.

Ausser bei Listenhunden

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Hallo, der umgangssprachlich "Hundeführerschein" genannte Wisch vom Amt ist ein Sachkundenachweis zum führen von Hunden, gemäß dem Gesetzestext des Landeshundegesetzes deines Bundeslandes.

In einigen Bundesländern braucht man keinen, in einigen Bundesländern braucht man einen für "Große Hunde" (20kg/40cm-Regelung) und in manchen braucht man einen Sachkundenachweis zum führen von sogenannten "Listenhunden", was laut dem jeweiligen Bundesland die als "Gefährlich" geführten Hunde sind.

Im Hundegesetz seines Bundeslandes findet man die gesetzlichen Bestimmunge, ob und ab wann man einen braucht.

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Helfen? Wir könnten für ihn "beten" - aber helfen würds nicht.

Solange ein Tierarzt sein Auge drauf hat, wirds schon gut gehen!

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Joar es gibt durchaus Sachen die nicht durch das Gebiss des Hundes zerstört werden können. Wird aber dann recht unbequem, sind nämlich dann aus Stahl. Ab 3-4mm Wandstärke sollte es sich nur noch leicht verbiegen. Ab 1cm bist du auf der sicheren Seite ;)

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Doch die Rechtschreibung stört.

Je nachdem wie der Hund behandelt und abgerichtet wird (oder krank ist), könnte es sein dass er dich angreift.

Ein normaler Hund macht das nicht! Ganz gleich welche Rasse.

Les erstmal das Hundegesetz deines Bundeslandes!

Ps. Der Hund auf dem Foto ist ein Bulldoggen Mischling

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Wünsch dir lieber einen Duden!

Hunde sind kein Spielzeug für Kinder und zu Weihnachten schenkt man die auch nicht! Ein Hund kann nur Eigentum einer volljährigen Person sein, welche auch Kosten und Verantwortung trägt, dass bist schon mal nicht du!

Ps. Ein Stofftier ist nur für dich geeignet, ein Hund wird älter als 2 Jahre!

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wie kommst du überhaupt auf die idee dass dein hund dafür geeignet ist...

vermehren kann man alle hunde... und die vermehrten sind meistens die im heim.

du kannst nichts dafür verlangen, da dein hund keine "zucht"-vorraussetzungen erfüllt, da er nicht geprüft ist und warscheinlich selbst keinen bekannten stammbaum hat.

es sitzen genug hunde im heim, ohne dass du auch noch vermehrst!

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Zeig ihn an und gut is. Ihm kann der Hund entzogen werden!

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Kommt immer drauf an wie du "Gefährlich" definierst!

Du bekommst was du draus machst. Du erziehst ihm zum Familienhund!

Alle Rassen sind für Unerfahrene nicht geeignet!

Alle Raubtiere sind gefährlich!

Ich hab einen.

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  • 1) Wie sieht es mit dem auslauf aus?

Rate mal

  • 2) was ist tierärztlich bei ihnen zu beachten?

Frag einen Tierarzt.

  • 3) wo sollte man sich so einen hund kaufen (nrw)?

Am besten aus dem Tierheim! Da du aus NRW kommst brauchst du um den Hund besitzen und führen zu dürfen, einen Sachkundenachweis nach Paragraph 11 LHundG NRW (20kg/40cm-Regelung, nachzulesen im Hundegesetz von NRW) Diesen Sachkundenachweis macht man beim Tierarzt. Einfach anrufen und einen Termin machen. Kostet ca. 25Euro. Multiple choise.

  • 4) wie ist es mit kleinkindern und dem hund?

Kommt auf eure Erziehung und im Endeffekt auf den Hund an. Bißchen Glücksspiel ist dabei.

  • 5) Männchen oder Weibchen, welche relevanten unterschiede haben sie?

Dir Rüden haben ein Y-Chromosom, die Hündin nicht.

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