Darf Lehrer trotz AU-Schein Noten vergeben?
Hallo,
Person A ist eine Woche lang durch einen AU-Schein eines Arztes vom Unterricht freigestellt.
Person A ist in der nächsten Woche wieder in der Schule und bekommt vom Lehrer gesagt, dass er den Test, den er letzte Woche durch die Krankheit versäumt hat, nachschreiben muss. Sollte er "wieder" krank sein, würde das eine Note 6 als Konsequenz geben, selbst, wenn es wieder eine ärztlich bestätigte Krankheit wäre.
Nun meine Frage; hat der Lehrer das Recht eine Note 6 zu erteilen, wenn man ärztlich freigestellt ist vom Unterricht?
Wie sieht es bei dem angekündigten Nachschreiben des Testes aus, wenn man dann erneut verhindert sein sollte?
Es handelt sich in diesem Szenario um einen gewöhnlichen Test.
Vielen Dank für Eure Antworten!
4 Antworten
er kann das Attest anfechten, wenn ein Verdacht besteht aber solange nicht bewiesen ist, dass entweder das Attest gefälscht ist oder unberechtigt ausgestellt wurde kann er keine Note 6 geben. Solche Drohungen sind haltlos und ich würde das dem Lehrer auch direkt so sagen. Im selben Atemzug würde ich erwähnen das wenn er nochmals eine solche Nötigung versuchen sollte, man mal ein deutliches Gespräch mit der Schulleitung oder dem Schulamt führen kann
Der Attest kann bei Verdacht angefochten werden.
Da müsste so einiges, aber um etwas anzufechten bedarf es nur eines Verdachts.
Nein. Wenn du krank warst und ein ärztliches Attest vorweisen kannst, darf dafür natürlich nicht die Note 6 vergeben werden. Dafür gibt es gar keine rechtliche Grundlage.
Nein, das darf der Lehrer nicht.
Aber er darf den Test unangekündigt bei nächster Gelegenheit nachschreiben lassen.
Und wenn der Schüler zu oft krank ist, kann er auch zurückgestellt werden.
In welchen Falle doch ein Amtsarzt konsultiert werden müsste?