Darf jemand einen Mörder decken?

5 Antworten

§ 258Strafvereitelung

(1) Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, daß ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft oder einer Maßnahme (§ 11 Abs. 1 Nr. 8) unterworfen wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer absichtlich oder wissentlich die Vollstreckung einer gegen einen anderen verhängten Strafe oder Maßnahme ganz oder zum Teil vereitelt.

(3) Die Strafe darf nicht schwerer sein als die für die Vortat angedrohte Strafe.

(4) Der Versuch ist strafbar.

(5) Wegen Strafvereitelung wird nicht bestraft, wer durch die Tat zugleich ganz oder zum Teil vereiteln will, daß er selbst bestraft oder einer Maßnahme unterworfen wird oder daß eine gegen ihn verhängte Strafe oder Maßnahme vollstreckt wird.

(6) Wer die Tat zugunsten eines Angehörigen begeht, ist straffrei.

Woher ich das weiß:Recherche

wiki01  12.05.2024, 18:42

Der 258 ist hier nicht zutreffend, eher der 138.

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Grundsätzlich nicht, nach § 138 StGb muss man Anzeige erstatten... ob es da ausnahmen gibt weiß ich nicht, ich würde selbst Familienmitglieder oder enge Freunde bei so schlimmen Taten wie Mord oder Todschlag anzeigen, weil ich mit dem Gewissen nicht leben könnten, davon zu wissen aber es zu ignorieren


wiki01  12.05.2024, 14:00

Blödsinn. Nur geplante schwere Straftaten muss man melden, wenn sie noch zu verhindern sind.

Für bereits begangene Straftaten besteht keine Meldepflicht.

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Dereineda212403  12.05.2024, 18:30
@wiki01

Danke für die Korrektur, so genau wusste ich es nicht, vielen Dank! Nächstes mal vllt etwas freunlicher schreiben :)

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wiki01  12.05.2024, 18:39
@Dereineda212403

Sorry, aber wenn man schon einen Paragrafen aus dem StGB zitiert, sollte man ihn auch gelesen haben.

Streiche Blödsinn, setze Unsinn.

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Dereineda212403  12.05.2024, 18:41
@wiki01

Jeder Mensch irrt sich mal :) Hab den wohl falsch interpretiert, wie gesagt, danke für die Korrektur

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Ja, wenn man Verwand oder Verschwägert ist - befangen.

Ansonsten, wie in anderen Kommentaren erwähnt, nicht.


wiki01  12.05.2024, 18:40

Doch, das darf man. Die Tat ist bereits verübt. Da gibt es keine Pflicht, das zu melden.

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Wird man konkret als Zeuge dazu befragt und lügt oder schweigt, so könnte eine Strafvereitelung vorliegen, was dann im einzelnen zu prüfen wäre durch die Staatsanwaltschaft.

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, ein bereits begangenes Verbrechen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.