Darf jeder unsere Kapelle benutzen?

8 Antworten

Wenn die Kapelle auf eurem Grundstück liegt, dann habt ihr mit großer Wahrscheinlichkeit auch nach italienischem Recht das Hausrecht. D. h. es liegt an euch, wem ihr den Zutritt gewährt oder verweigert.

Allerdings solltet ihr dabei die Intention des Erbauers und die örtlichen Gebräuche beachten. Wenn der Erbauer die Kapelle so plaziert hat, dass sie von der Straße aus gut zugänglich ist, dann war sein Anliegen wahrscheinlich, dass sie der örtlichen Bevölkerung zur Andacht dienen soll und nicht nur seiner privaten Frömmigkeit. Das entspricht dem Gemeinschaftscharakter des Christentums und ihr solltet das beachten, auch um euren Gemeinsinn gegenüber der Nachbarschaft und der örtlichen Gemeinde zu zeigen. Ganz besonders dann, wenn sich schon ein Brauchtum um dieses Heiligtum gebildet hat, z. B. wenn dort an besonderen Festtagen eine Statio einer Prozession stattfindet.

Anders ist es, wenn die Kapelle in einem hinteren Winkel des Grundstückes liegt. Dann kann niemand erwarten, dass ihr jeden Dörfler quer über euer Anwesen latschen lasst.

Das kommt darauf an, wer der Eigentümer der Kapelle ist. Dass müsste in dem Kaufvertrag stehen.

Normalerweise müsste die Kapelle ja auch gepflegt und aufgeschlossen werden.

In Deutschland gibt es durchaus einige Kapellen, die im Privatbesitz sind. Wir haben eine in der Gemeinde. Wenn dort Taufen oder Hochzeiten stattfinden sollen, muss man sich immer mit dem Eigentümer in Verbidnung setzen. Diese Kapelle ist auch nicht immer geöffnet. Sie wird dann nach Absprache aufgeschlossen.

Bei euch scheint die Kapelle immer offen zu sein, wenn dort Kerzen brennen.

Aber wie sieht sie aus, ist sie gepflegt der nicht., dass müsste abgeklärt werden.

das regelt das italienische Recht ...

das solltet ihr also vor Ort mit einem Rechtskundigen für das italienische Recht klären

ich halte es aber durchaus für möglich, dass es in Italien auch Privatkapellen gibt

Gehört die Kapelle denn explizit zu Eurem Grundstück bzw. zu der Immobilie?

Ich würde das mal bei der zuständigen Gemeinde anfragen, kann gut sein, dass es da Sonderregelungen gibt.

Keine Ahnung, wie das in Italien gesetzlich ist. Aber wie wurde es denn bisher, bei alten Eigentümer, gehandhabt?

Gesetzt den Fall, es ist seit vielen Jahren üblich, dass die Anwohner der Gegend dort vorbeikommen, würde ich Dir nicht empfehlen, daran etwas zu ändern.