Darf ich wenn ich 17 bin und den Führerschein habe auch mit einer Begleitung die meine Freundin ist fahren oder muss es ein Elternteil sein?

8 Antworten

Wer Dich begleitet ist egal, die Person muss nur die Vorraussetzungen erfüllen, u.a. mindestens 30 Jahre alt sein und eingetragen sein.

es muß eine eingetragen Person sein, die den Führerschein schon eine bestimmte Anzahl von Jahren hat!

Es muss eine Person mit im Auto sein, die vorab angemeldet wurde... das kann auch eine Freundin sein .. ein Nachbar etc .. es müssen nicht die Eltern sein.

  • mind. 30 Jahre alt
  • 5 Jahre den Führerschein
  • max 1 Punkt in Flensburg

Aber nur mal so mit einer Freundin fahren gilt nicht .. wirst du erwischt, gibt es eine Menge Ärger.

Die Person muss mindestens 30 Jahre alt, und namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Prüfbescheinigung nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister haben und muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Darüber hinaus darf die Begleitperson den Fahranfänger dann nicht begleiten, wenn sie mehr als 0,5 Promille Blutalkohol hat oder unter der Wirkung berauschender Mittel steht.

Man kann jederzeit eine Begleitperson nachtragen lassen, auch mehrere. Sofern die Voraussetzungen stimmen.

Es muss die eingetragene Begleitperson sein, man darf nicht wechseln oder sich das Situationsbedingt aussuchen. Wenn deine Freundin sich grundsätzlich dafür eignen SOLLTE kann man sie aber eintragen, klar (ich schätze kaum, dass sie schon 30 ist)