Frage von ML01ML 19.01.2010

Führerschein mit 17 ab 18 Jahren alleine fahren

  • Antwort von Franticek 19.01.2010
    3 Mitglieder fanden diese Antwort hilfreich

    Warum nur antworten so viele Leute, wenn sie es nicht wissen.
    1. Den Führerschein hast du beantragt, das Kärtchen wird zu einem 18. Geburtstag ausgestellt. Du brauchst den nicht mehr extra zu beantragen.
    2. Ab dem 18. Geburtstag kannst du bei der Führerscheinstelle deinen Kartenführerschein abholen.
    3. Die Bescheinigung für BF17 wird noch 3 Monate lang als Nachweis für die Fahrerlaubnis akzeptiert (in Deutschland!)
    4. Du hast ja eine vollwertige Fahrerlaubnis. Diese hat lediglich die Auflage, dass bis zum 18. Geburtstag im PKW eine Begleitperson dabei sein muß. Sobald du 18 bist, darfst du auch allein fahren. Mit Roller usw (Klassen M,L,S sind ja eingeschlossen) darfst du auch mit BF17 schon allein fahren.
    5. Wenn du nach dem 18. Geburtstag in den ersten 3 Monaten noch mit der BF17-Bescheinigung fährst, dann darfst du nicht ins Ausland. Du hast zwar die vollwertige Klasse B, aber als Nachweis der Fahrerlaubnis wird dort nur das Kärtchen nicht aber die Bescheinigung von BF17 akzeptiert.

  • Antwort von Reiswaffel87 19.01.2010
    1 Mitglied fand diese Antwort hilfreich

    1) kann ich dir leider nicht beantworten. Frag einfach bei deiner Führerscheinstelle nach. 2) §48a FeV: (3) Über die Fahrerlaubnis ist eine Prüfungsbescheinigung nach dem Muster der Anlage 8a auszustellen, die bis drei Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres im Inland zum Nachweis der Fahrberechtigung dient.

  • Antwort von samsuFREAK 11.03.2013

    Wer am 17. Geburtstag die Prüfung bestanden und seine Prüfbescheinigung erhalten hat, dann zwei Jahre lang nicht im Straßenverkehr auffällt, dessen Probezeit endet am Tag nach dem 19. Geburtstag. Und das gilt selbst für den Fall, dass im ersten Jahr überhaupt nicht gefahren wird. Denn die Probezeit fragt nicht nach den gefahrenen Kilometern.

  • Antwort von johnfitzgeraldk 23.02.2012

    Du meinst wohl dein 18. Lebensjahr. Dein Geburtsjahr ist 1994 oder 1995.

    So weit ich weiß, musst du mit 18 den richtigen Führerschein nur abholen (ohne den kannst du allerdings nicht allein Auto fahren)

  • Antwort von steffiemeyer 09.06.2010

    1: keine Woche vorher den kriegst du erst mit 18 allerdings voll automatisch

    2: Na klar bist schliesslich Volljährig und hast einen Führerschein; einzige Beschränkung ist deine Probezeit und viele Autovermietungen werden dir nicht alle Autos leihen ( die schnellen )

    Noch ein paar Infos für dich; Führerschein mit 17 alleine fahren

    http://www.fahrschulefinden.de/fuehrerschein-mit-17/fuehrerschein-mit-17-alleine...

  • Antwort von beljana 19.01.2010

    Du darfst erst alleine fahren, wenn du den normalen Führerschein hast. Der 17er Schein ist nur in Begleitung eines 18er Führerscheinführers möglich.

    beantragen musst du den nicht extra. Das hat deine Fahrschule bereits getan. Musst ihn nur noch abholen.

  • Antwort von zuckerschnecke1 19.01.2010

    den Führerscheinbekommst du doch so frag aber doch mal den Fahrlehrer und mit 18 kannst du gleich alleine fahren

  • Antwort von BurntOfferings 19.01.2010

    An deinem 18 Geburtstag darfst du deinen Kartenführerschein abholen. Beantragen musst du ihn nicht extra. Erst wenn du den Kartenführerschein in dern Hände hälst darfst du allein fahren. Also mit den 17er Führerschein darfst auch mit 18 nciht allein fahren

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