Darf ich mit dem E-Scooter (mit Straßenzulassung) wirklich auf der Straße fahren?

5 Antworten

im Gegenteil. Mit E-Scooter bist du absolut verpflichtet auf Radwegen zu fahren. E-Scooter gelten vor dem Gesetz wie Fahrräder (vereinfacht gesagt).

Unbedingt dazu Gesetze lesen oder anderweitig informieren, da das wirklich wichtig ist.

Wo keine Radwege vorhanden sind oder Fabrrad auf dem Gehweg nicht frei ist, musst du auf die Straße.

Ohne Kennzeichen darfst du generell nicht in der Öffentlichkeit fahren. Das dient ausschließlich der Versicherung.


ryerye 
Fragesteller
 21.02.2022, 21:26

Ja aber es nervt mich dass der E-Scooter beim Fahren so sehr wackelt wenn ich den Radweg benutze, da dieser halt nicht ebenmäßig ist, also sehr holprig ist.

0
schwarzerkicker  03.03.2022, 01:44
@ryerye

Dann brauchst du einen Scooter mit Federung wie zum Beispiel den Blus Stalker XT950. Der liegt wie ein Brett auf holprigen Wegen.

0

Rechtlich ist das so wie bei Fahrrädern. Die Benutzung des Radwegs ist nicht verpflichtend, sofern dies nicht explizit für h ein Verkehrsschild gekennzeichnet ist.

Siehe §10 eKFV:

(1) Innerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen oder in verkehrsberuhigten Bereichen (Zeichen 325.1 der Anlage 3 zur Straßenverkehrs-Ordnung) gefahren werden. Anlage 3 laufende Nummer 22 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Ordnung findet keine Anwendung.
(2) Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Elektrokleinstfahrzeuge nur baulich angelegte Radwege, darunter auch gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und die dem Radverkehr zugeteilte Verkehrsfläche getrennter Rad- und Gehwege (Zeichen 241 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), sowie Radfahrstreifen (Zeichen 237 in Verbindung mit Zeichen 295 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung), Fahrradstraßen (Zeichen 244.1 der Anlage 2 zur Straßenverkehrs-Ordnung) und Seitenstreifen befahren. Wenn solche nicht vorhanden sind, darf auf Fahrbahnen gefahren werden.
(3) Für das Befahren von anderen Verkehrsflächen können die Straßenverkehrsbehörden abweichend von Absatz 1 und 2 Ausnahmen für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte Antragsteller zulassen. Eine allgemeine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen auf solchen Verkehrsflächen kann durch Anordnung des Zusatzzeichens „Elektrokleinstfahrzeuge frei“ bekannt gegeben werden.

Herzlichen Glückwunsch erst mal zum Erwerb eines straßenverkehrstauglichen E-Scooters . ☺

Dann solltest Du Dir jetzt erst einmal nähere Informationen zur offiziellen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung einlesend besorgen .

Folgendes wäre z.B. im Grundsatz erst mal falsch gedacht :

Das bedeutet, ich muss den Radweg nicht benutzen, sondern kann auf der Straße damit fahren, oder?

Solange nicht durch besondere Zusatzbeschilderung explizit ausgeschlossen , bist Du grundlegend mit (D)einem E-Scooter erst mal wie Fußgänger und Radler dazu verpflichtet , dafür ausgewiesene Wege mit entsprechender Kennzeichnung auch zu benutzen . Das gilt neben Radwegen auch für kombinierte Fuß- / und Radwege mit Männchen & F-Rad übereinander oder nebeneinander auf den runden Schildern mit blauem Hintergrund weißen Symbolen darauf .

Bei mit Verkehrszeichen Nummer Z237, Z240 oder Z241ausgewiesenen Wegen mußt Du diese auch mit Deinem Scooter nutzen , wenn es nicht durch entsprechende Zusatzbeschilderung ausdrücklich anders geregelt ist .