Herzlichen Glückwunsch erst mal zum Erwerb eines straßenverkehrstauglichen E-Scooters . ☺

Dann solltest Du Dir jetzt erst einmal nähere Informationen zur offiziellen Elektrokleinstfahrzeugeverordnung einlesend besorgen .

Folgendes wäre z.B. im Grundsatz erst mal falsch gedacht :

Das bedeutet, ich muss den Radweg nicht benutzen, sondern kann auf der Straße damit fahren, oder?

Solange nicht durch besondere Zusatzbeschilderung explizit ausgeschlossen , bist Du grundlegend mit (D)einem E-Scooter erst mal wie Fußgänger und Radler dazu verpflichtet , dafür ausgewiesene Wege mit entsprechender Kennzeichnung auch zu benutzen . Das gilt neben Radwegen auch für kombinierte Fuß- / und Radwege mit Männchen & F-Rad übereinander oder nebeneinander auf den runden Schildern mit blauem Hintergrund weißen Symbolen darauf .

Bei mit Verkehrszeichen Nummer Z237, Z240 oder Z241ausgewiesenen Wegen mußt Du diese auch mit Deinem Scooter nutzen , wenn es nicht durch entsprechende Zusatzbeschilderung ausdrücklich anders geregelt ist .

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