Darf ich mit b197 50ccm Fahren?

Das Ergebnis basiert auf 1 Abstimmungen

50ccm 100%
Motorrad 0%
Führerschein 0%

3 Antworten

Nein, das Bestehen der Prüfung berechtigt nicht zum Fahren, die Fahrerlaubnis wird erst mit Aushändigung des Führerscheins oder einer amtlichen Prüfungsbescheinigung erteilt, das gilt auch für enthaltene Unterklassen wie AM, siehe §22 Abs 4 und §48a Abs 2 FeV.

Ja, du darst damit alles fahren was mit dem normalen B auch geht.

50ccm

Eindeutig ja. DerAM ist auch da enthalten.