Darf ich mit 15 selber über Zahnspange entscheiden?

4 Antworten

Das ist einzelfallabhängig. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH), können Minderjährige ab ihrem 15./16. Lebensjahr selber eine rechtskräftige Einwilligung und im Umkehrschluss auch eine rechtskräftige Verweigerung in bestimmte medizinische Maßnahmen erteilen. Voraussetzung ist, dass der Minderjährige selber über die notwendige geistige Reife verfügt, diese Entscheidung zu treffen. Er muss also selber die ärztliche Aufklärung verstehen und die Tragweite seiner Entscheidung vollständig überblicken können. Zum Zahnarzt zwingen kann dich niemand.

"Habe ich ein Recht darauf dies einzufordern" : nun, wenn du selber über die notwendige geistige Reife verfügst und die Konsequenzen überblicken kannst, dann kannst du dem Zahnarzt jederzeit verweigern, dass er die Behandlung fortsetzt.

Du solltest deine Entscheidung jedoch wohlüberlegt treffen. Was du jetzt nicht wahrnimmst, dass lässt sich ggf. später in ein paar Jahren dann nicht mehr (so einfach) rückgängig machen!. Entweder ist dann gar keine Behandlung mehr möglich oder diese ist viel, viel aufwendiger und auch teurer, du musst sie ggf. aus eigener Tasche bezahlen. Ich bin kein Profi auf diesem Gebiet, ich weiß allerdings, dass die gesetzlichen Krankenkassen bei Minderjährigen mehr Leistungen bezahlen als bei Erwachsenen. Als Erwachsener, musst du unter Umständen für die gleiche Behandlung viel mehr selber bezahlen.

Mfg

Deine Eltern sind verpflichtet sich um deine Gesundheit zu kümmern. Hast du mal darüber nachgedacht was Abbruch der Behandlung bedeutet? Schief stehende Zähne, eventuell Probleme beim Kauen. Wieso willst du das haben? Im späteren Leben würdest du dich bestimmt über deine Entscheidung ärgern. Bei Abbruch bleiben die Zähne nicht da wo sie jetzt sind, die verschieben sich mit hoher Wahrscheinlichkeit. Geh mit deinen Eltern zusammen zum Kieferorthopäden und informier dich dort richtig bevor du eine falsche Entscheidung triffst.

Hallo atmkmdx,

eine Zahnspange muss nicht nur getragen werden, sie bedarf auch der Mitarbeit des Patienten. Wenn diese nicht oder nicht mehr gewährleistet ist, dann wird der Kieferorthopäde die Behandlung abbrechen.

Wenn die Behandlung abgebrochen wird, muss du den Ausbau der Zahnspange selbst bezahlen (um die 300 €), die Selbstbeteiligung wird nicht erstattet, Retention gibt es nicht und das Thema Zahnspange ist für die Krankenkasse für alle Zeiten erledigt.

Entscheidungen zu treffen und Verantwortung übernehmen und die Folgen zu tragen gehört zum Erwachsenwerden dazu. Du hast dir eine Entscheidung vorgenommen, die weitreichende Folgen haben kann.

Viel Erfolg!

Karliemeinname

Wer auf Rechte pocht, muss auch die Pflichten akzeptieren. Welches Angebot hast du deinen Eltern unterbreitet?