Darf ich meine A und C/CE Führerschein trotz 1monatigen Fahrverbot fertig machen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Meiner Meinung nach darfst Du aber die Fahrausbildung weiter machen,
denn während dieser Zeit ist der Fahrlehrer der verantwortliche Fahrzeugführer.

Frag doch einfach den mal nach seiner Einschätzung oder ruf bei der Fahrerlaubnisbehörde an, die sollten das auch rechtssicher wissen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Das Fahrverbot betrifft alle Kraftfahrzeuge im öffentlichen Raum, auf dem abgesperrten Übungsplatz darfst du also fahren, auf der Straße nicht. Du hast also einen Monat Zwangspause.

Keinesfalls, Fahrverbot ist Fahrverbot!

Falls Du es doch tun solltest, kann das extreme Folgen haben, u.a. dickes Bußgeld, wesentlich längere Fahrverbote und außerdem wird es, spätestens wenn der frische Führerschein zur Übergabe vom Amt erstellt wird, auffallen und wohl gar nicht erst zur Prüfung kommen, sondern wohl erst Mal ermittelt, was Du womöglich angestellt hast.

Wenn Du den Fahrlehrer nicht darüber informierst, dass Du eigentlich ein Fahrverbot hast und dann trotzdem fährst, machst Du Dich strafbar. Weiß er es und macht es (wider Erwarten) trotzdem, macht zusätzlich auch er sich strafbar und kann zudem ernsthafte Probleme mit seiner beruflichen Zulassung kriegen!


migebuff  08.09.2020, 12:41

Nach welcher Rechtsgrundlage wird er dafür bestraft, dass sein Fahrlehrer ein Fahrzeug führt?

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diewoelfin0815  08.09.2020, 12:53
@migebuff

Ich glaube, da hast Du was falsch verstanden: sein Fahrlehrer darf sein eigenes Auto straffrei fahren, wie er lustig ist.

Der Fahrlehrer wird aber dafür bestraft, wenn er ihn als Fahrschüler wissentlich trotz aktuell aktivem Fahrverbot im normalen Straßenverkehr fahren lässt.

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migebuff  08.09.2020, 17:20
@diewoelfin0815

Nein, ich habe das schon richtig verstanden.

§2 Abs 15 StVG:

Wer zur Ausbildung, zur Ablegung der Prüfung oder zur Begutachtung der Eignung oder Befähigung ein Kraftfahrzeug auf öffentlichen Straßen führt, muss dabei von einem Fahrlehrer oder einem Fahrlehreranwärter im Sinne des Fahrlehrergesetzes begleitet werden. Bei den Fahrten nach Satz 1 sowie bei der Hin- und Rückfahrt zu oder von einer Prüfung oder einer Begutachtung gilt im Sinne dieses Gesetzes der Fahrlehrer oder der Fahrlehreranwärter als Führer des Kraftfahrzeugs, wenn der Kraftfahrzeugführer keine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.

Wenn der Fahrlehrer als Führer des Kraftfahrzeugs gilt, warum und wofür wird dann der Fragesteller bestraft? Für das Führen eines Kraftfahrzeugs, dessen Führer er nicht ist?

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