Darf ich jetzt oder nicht?

5 Antworten

Was deine Eltern sagen ist ziemlich wurscht wenn es in der Öffentlichkeit stattfindet. Mit 15 darfst du kein Bier trinken und auch keine Biermischgetränke.

Oponn  16.04.2024, 14:38

Das ist falsch.

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verreisterNutzer  16.04.2024, 15:50
@Oponn

Soso falsch also.

Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit keinen Alkohol zu sich nehmen, ab dem 16. Geburtstag dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken. Ausnahmen gelten nur für Jugendliche ab 14 Jahren, wenn die Eltern dabei sind. Dann dürfen sie Bier, Wein oder Sekt trinken.

Quelle: https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94070/308331c38b8d46d7150987f80d4306c8/jugendschutz-verstaendlich-erklaert-broschuere-data.pdf

Dann beweise das Gegenteil.

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verreisterNutzer  16.04.2024, 16:23
@Oponn

Du bist ja lustig, hast du auch gelesen was drin steht?

(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen

1. Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren,

2. andere alkoholische Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Also wenn er nicht von seinen Eltern begleitet wird darf er das auch nicht.

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Oponn  16.04.2024, 17:04
@verreisterNutzer

Gegen welchen Teil verstößt denn der 15-jährige, der um 20.00 Uhr auf dem Marktplatz Bier trinkt?

Achso, stimmt. Gegen keinen. Merkste selber, wa?

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Oponn  16.04.2024, 17:35
@verreisterNutzer

Nö, tut er nicht. Da steht, dass Andere es nicht gestatten dürfen. Zum Jugendlichen selbst steht da nichts.

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DerCaveman  18.04.2024, 04:18
@verreisterNutzer
 hast du auch gelesen was drin steht?

Hast du es gelesen? An wen will er das Zeug denn abgeben? An niemanden. Den Konsum gestatten will er auch niemanden. Er will es selbst trinken.

Aber selbst wenn er es als Minderjaehriger an andere Minderjaehrige abgeben oder Minderjaehrigen den Konsum in der Oeffentlichkeit gestatten wuerde, waere das keine Straftat und auch keine Ordnungswidrigkeit (ausser er handelt als Gewerbetreibender oder Veranstalter, was man bei einem Fuenfzehnjaehrigen aber wohl ausschliessen kann).

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Na da sollten deine Eltern sich halt einig werden 🤷‍♀️ grundlegend nein. Erst ab 16 soweit ich weiß. Dann kriegst das auch selber im Laden 🤷‍♀️

Dann eigne dir mal Wissen dazu an, wie riskant jeglicher Alkohol für den unausgereiften Körper ist. Dann wirst du deine Mutter verstehen und kannst deinen Vater aufklären.

wenn beide das sorgerecht haben, dann nein

Nicolas2205 
Fragesteller
 16.04.2024, 14:15

Und wenn ich bei meinem vater wohne und meine mitter das sorge recht hat aber nichts drauß macht

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Selbstbestimmung kann nur durch geistige Reife erfolgen. Die Verantwortung und die Folgen trägt niemand außer wir selbst.

Oponn  16.04.2024, 14:38

Blabla, blabla.

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