Darf ich Einfach Par Tage in den Wald?

4 Antworten

Alle Wiesen, Felder, Wälder, Brachlandschaften gehören in Deutschland irgendwem. Entweder einer Privatperson oder einer so genannten "juristischen Person" (also einer Firma, dem Staat, der Gemeinde etc.). Es ist also fremder Leute Grundstück.

So lange es also nicht Dein Eigentum ist (="der Wald gehört Dir oder Deiner Familie") darfst Du da erst einmal nur "zu Erholungszwecken auf den vorhandenen Wegen herumlaufen", mit entsprechenden weiteren Einschränkungen (siehe dazu auch den Link weiter unten zum Punkt "wild übernachten").

  • Dort etwas bauen ("Bushcraft-Camp")? Nein, darfst Du nicht. Du hast da nicht "irgend etwas mit dem Holz anderer Leute zu machen" oder etwas auf anderer Leute Grundstück zu errichten. Denn das gehört Dir Beides nicht.
  • Dich dort "abseits in die Büsche schlagen"? Nein, auch das nicht. Das wäre Beunruhigung von Wild, siehe §19a Bundesjagdgesetz:
Verboten ist, Wild (…) unbefugt an seinen Zuflucht-, Nist-, Brut- oder Wohnstätten durch Aufsuchen, Fotografieren, Filmen oder ähnliche Handlungen zu stören.

 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Selber jahrelang draußen unterwegs

Wie willst Du da "überleben"?

  • alles mitbringen und auch wieder mitnehmen, kein Campen, kein Feuer? = das ist durch das freie Betretungsrecht abgedeckt...
  • selber jagen? Nope! das ist Wilderei und strafbar!
  • selber angeln? Nope! ohne Angelschein verboten!
  • Lagerfeuer machen? Nope! das ist nach Waldrecht verboten und kann sehr teuer werden!
  • selber Holz machen? Nope! das ist Diebstahl, Sachbeschädigung, Forstfrevel, strafbar!
  • "Hütte" bauen? Nope! verstößt gegen Baurecht und zig andere Vorschriften
  • Zelten? Nope! nicht ohne Erlaubnis des Grundbesitzers!
  • Einfach irgendwo in den Wald ka...en - igitt, hast Du keine Kinderstube?!

Einer deiner anderen Fragen entnehme ich, dass du 15 Jahre alt bist - es könnte also sein, dass deine Eltern mit deinem Vorhaben nicht einverstanden sind....

Wir wissen nicht, in welchem Bundesland du wohnst und welches Lsndeswaldgesetz an deinem Wohnort gilt - du kannst jedoch davon ausgehen, dass das Zelten im Wald verboten ist - im Wald, also nicht nur in Schutzgebieten.

Biwakieren, also Schlafen unter freiem Himmel, ist nicht grundsätzlich verboten aber würdest du ein Feuer machen, um dir ein Süppchen zu kochen, gäbe das selbst dann erheblichen Ärger, wenn dabei kein Waldbrand entsteht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Lebenserfahrung und sehr vielseitige Interessen
fantaBall 
Fragesteller
 04.07.2023, 20:17

Garnicht mal so schlecht geschätzt

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Waldmensch70  05.07.2023, 07:58
Biwakieren, also Schlafen unter freiem Himmel, ist nicht grundsätzlich verboten

Das ist mindestens fragwürdig, denn Du machst faktisch das selbe wie beim campen oder zelten. Es geht um die Tätigkeit, nicht die verwendeten Hilfsmittel oder das man ein anderes Wort dafür verwendet.

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JochenOWL  05.07.2023, 09:49
@Waldmensch70

Vorab

Wir tragen beide einen "grünen Rock" und ich bin selber mit der "schwammigen" Regelung nicht glücklich....

Es ist nun aber leider so, dass "nur" Zelten und "Wildcampen" rechtsverbindlich verboten ist.

"Biwakieren" ist nicht grundsätzlich verboten, ist in "Notsituationen" erlaubt, ist erlaubt wenn es sich um eine Rast handelt, ist erlaubt, wenn es der "Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit" dient....ist eine Grauzone.... Faktisch dasselbe ist es nicht, denn per Definition ist es KEIN Campen, wenn du einfach im Schlafsack auf dem nackten Waldboden schläfst, außer in Berlin darfst du sogar bundesweit eine Plane gegen die Bodenfeuchtigkeit verwenden und sogar in einer Hängematte zu schlafen ist noch kein Campen....

Allerdings und das ist Fakt, ist es bereits Campen, wenn du ein Zelt aufstellst und das ist definitiv im Wald verboten.

Ich wohne in einer landschaftlich schönen Gegend mit sehr vielen Touristen und übe den Jagdschutz im Revier eines Freundes aus.

Mein Freund, ich selber aber auch befreundete Revierförster "durften" uns "höchstrichterlich", im Falle von Anzeigen schon erklären lassen, dass es ja "nur" der "Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit" gedient habe, dass Herr X.Y. mit seinem Wohnmobil die Nacht auf einem Fortstweg verbracht hätte und das sei für die Dauer von zehn Stunden erlaubt....

Oder, anderer Fall, Herr N.N. hätte lediglich deshalb im Wald biwakiert (ohne Zelt aber mit Schlafsack, Hängematte und Esbit-Kocher....), weil er sich auf einer langen Wanderung befinden würde, dabei müde geworden sei und deshalb wäre das Übernachten in einer Naturverjüngung lediglich eine (erlaubte) Rast....

In allen möglichen "Outdoor-Magazinen" wird - mehr oder weniger versteckt - der Unterschied zwischen verbotenem Wildcampen und, nicht verbotenem Biwakieren erklärt....

Wir reden eine Sprache und ich bin bei dir, wenn du sagst, dass "Biwakieren" oft, nicht immer, nur ein anderes Wort für "Wildcampen" ist aber solange es nicht gesetzlich verbindlich geregelt ist, solange man das als "Rast" oder "Notwendigkeit zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit" ansieht....solange kommt es halt vor, dass die Feuerwehr fast das ganze Freibad leerpumpt, um einen Waldbrand zu löschen, der durch eine "Rast" entstanden ist.....

Liebe Grüße und WH

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Waldmensch70  05.07.2023, 10:49
@JochenOWL

Da gebe ich Dir vollkommen recht!

Das Problem ist nur: So wie es hier (in dieser und anderen diesbezüglichen Fragen) gemeint ist reden wir ja von einer geplanten Übernachtung. Und da versuchen sich die Fragesteller dann mit einem anderen Wort (hier: „biwakieren“) quasi „herauszureden“ und es dadurch „pseudo-legal“ zu machen. Darauf ziele ich ab.

Aber, wie gesagt, ansonsten bin ich natürlich Deiner Meinung.

Liebe Grüße und WH

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Ja. Aber Zelten und Feuer machen ist in aller Regel verboten.

fantaBall 
Fragesteller
 04.07.2023, 16:02

Aber wieso dürfen dann zb yt das machen ?

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SuperKuhnibert4  04.07.2023, 16:05
@fantaBall

Das Bundeswaldgesetz sowie das jeweilige Landeswaldgesetz ist maßgeblich. Nicht das was sonst irgendjemand tut.

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Waldmensch70  05.07.2023, 08:03
@fantaBall
Aber wieso dürfen dann zb yt das machen ?

Dürfen sie weil der Wald ihnen selber gehört. Das erzählen sie bloss nicht. Oder er gehört einem Bekannten/Verwandten und sie haben von dem die Erlaubnis dafür.

Oder sie haben die Erlaubnis nicht, dann machen sie sich strafbar. Das hat dann auch bei denen entspr. rechtliche Folgen.

Was Andere machen zählt für Dich nicht. Du wirst anhand der Gesetze verurteilt, nicht anhand von „hat auf Soschäl Miedia ein Anderer aber such gemacht“.

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