Darf ich einen amerikanischen Führerschein behalten?
Ich plane in 2 Jahren für ein Jahr in die USA zugehen. Da ich in diesem Jahr 17 werde und ich in Deutschland eigentlich den frühen Führerschein machen wollte, werde ich ihn jetzt in der USA machen. Ich plane nach meinem Abi mein Studium in der USA zumachen. Darf ich den amerikanischen Führerschein behalten oder muss ich ihn in Deutschland auf einen deutschen ummelden?
4 Antworten
Nach deiner Rueckkehr darfst du 6 Monate mit dem US Fuehrerschein fahren (in Sonderfaellen auch bis zu 1 Jahr). Das allerdings erst, wenn du mindestens 18 bist. Danach musst du ihn umschreiben lassen. Ob eine einfache Umschreibung moeglich ist oder auch Pruefungen gemacht werden muessen, haengt vom Bundesstaat ab, in dem du den US Fuehrerschein gemacht hast. Das ist je nach Bundesstaat unterschiedlich.
Hier kannst du mehr darueber erfahren: https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/auslaendische-fuehrerscheine/usa/#:~:text=Wenn%20Sie%20Ihren%20US%2DF%C3%BChrerschein,%2C%20Mietvertr%C3%A4ge%2C%20Flugtickets%20oder%20Hotelrechnungen.
Das gilt allerdings nur für eine vollwertige 'driver's license'.
Lernführerscheine werden nicht anerkannt!
In den meisten Bundesstaaten erhältst du als Minderjähriger zuerst ein 'Learner's Permit' und frühestens nach 6 Monaten eine vorläufige 'restricted driver's license'.
Diese werden aber gemäß §29 (3) 1 FEV in Deutschland NICHT anerkannt!
Erst die reguläre 'driver's license', die - wiederum je nach Bundesstaat - frühestens mit 18 bis 21 erworben wird, gilt nach deutschem Recht als anerkennbare Fahrerlaubnis.
Anlage 11 FEV listet in diesem Fall auf, für welche Klassen aus welchen Bundesstaaten die theoretische bzw praktische Prüfung wiederholt werden muss.
Deswegen kommt es relativ selten vor, dass ATS mit dem Lappen nach Hause kommen. Sie sind selten 18 und die Orgas unterbinden es.
das Problem liesse sich wohl durch Fahrschulbesuch umgehen. Ansonsten dürfte die Führerscheinbehörde sich kaum für die Regeln der Austauschorganisation interessieren!
Nicht die Führerscheinbehörde aber die Immigration Behörde.
Die Austauschschüler sind unter einem Visum im Land, die Verträge, die die Erziehungsberechtigten und die Guards in den USA unterschrieben haben, müssen erfüllt werden.
Die Austauschorganisationen sind die Sponsoren der entsprechenden Visa und tragen die Verantwortung. Da lassen die keiner Vertragspartei einen Spielraum
Der Begriff Learner's Permt wäre hier zu klären. In Grossbrittanien gibt es das nur für Fahrschüler die noch keine praktische Prüfung abgelegt haben!
Nein, der Begriff wäre nicht zu klären, da
1. Die Antwort auf die USA bezogen war und
2. Das deutsche Gesetz da eindeutig ist: Wer "lediglich im Besitz eines Lernführerscheins oder eines anderen vorläufig ausgestellten Führerscheins" ist, darf in Deutschland kein Fahrzeug führen.
Du mußt für den Zeitraum einen deutschen Führerschein beantragen. Dadurch verlierst du jedoch nicht deine amerikanische Fahrerlaubnis.
in der Regel werden ausländische Führerscheine bei Umschreibung eingezogen. Wenn man wieder ausreist, kann man den Umtausch jedoch rückgängig machen und das Original zurückholen.
Du musst den Führerschein ummelden.
Als Anmerkung, nicht alle Austauschorganisationen erlauben, dass Führerscheine von den ATS gemacht werden. Das ist vertraglich bei den meisten Organisationen ausgeschlossen.
Da die praktischen Übungen von den Gasteltern durchgeführt werden müssen, birgt das in der Regel ein hohes versicherungstechnisches Risiko für die Gasteltern.