Blickwechsel 20. Dezember 2021
Deine Fragen an einen Kriminalpolizisten
Alles zum Blickwechsel

Darf ich die Polizei filmen, wenn die schlimme sachen machen?

3 Antworten

Hallo,

es gibt zwar ein Persönlichkeitsrecht und ein "Recht am eigenen Bild", wenn du aber siehst, wie die Polizei gerade Straftaten begeht, darfst du das natürlich dokumentieren (wie ja bei jedem anderen auch).

Einfach nur Filmen just for fun ist grundsätzlich auch nicht verboten, wenn das Video anschließend nicht veröffentlicht wird und wenn man den Ton nicht hört. Ansonsten liegt ein Vergehen nach §201 StGB vor.

Ganz allgemein stehe ich Filmaufnahmen von polizeilichen Maßnahmen sehr positiv gegenüber - wie auch die meisten Kollegen und die Gewerkschaften, weswegen immer mehr Body-Cams eingesetzt werden. Die Vorteile liegen auf der Hand:

Die Fälle in denen die Polizei "schlimme Sachen" macht sind verschwindend gering, durch den Videobeweis kann man etwaige Anschuldigen besser entkräften.

Liegt aber tatsächlich ein Rechtsbruch durch die eingesetzten Polizeibeamten vor, kann die Polizei als ganzes mit einem Videobeweis diese "Rambos" wesentlich schneller und effektiver aussortieren, was allen "rechtschaffenden" Polizeibeamten wieder zu gute kommt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 15 Jahren Polizeivollzugsbeamter
HfPol110  20.12.2021, 20:28

Stimme ich zu 100% zu. Gute Worte gefunden!

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ChristianMay270  21.12.2021, 21:46

Das Landgericht Osnabrück legt den § 201 StGB hingegen anders aus.

Zitat aus dieser Pressemitteilung:

Die von den Polizeibeamten vorgenommenen Diensthandlungen seien im öffentlichen Verkehrsraum vorgenommen worden. Die insoweit gesprochenen Worte seien in faktischer Öffentlichkeit gesprochen, weil der Ort frei zugänglich gewesen sei. Die Strafvorschrift des § 201 StGB, die die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes unter Strafe stelle, erfasse solche Äußerungen nicht. Die Vorschrift schütze die Unbefangenheit der mündlichen Äußerung. Diese Unbefangenheit sei bei dienstlichem Handeln, das rechtlich gebunden sei und der rechtlichen Überprüfung unterliege, nicht tangiert. Darüber hinaus sei zu berücksichtigen, dass gem. § 201 a StGB das Anfertigen von Bildaufnahmen im öffentlichen Raum – von wenigen Ausnahmenfällen abgesehen – straffrei sei. Es sei kein Grund ersichtlich, warum das Aufnehmen von Tonaufnahmen im öffentlichen Raum strenger geahndet werden sollte als die Fertigung von Bildaufnahmen in demselben Umfeld.
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Dommie1306  22.12.2021, 09:42
@ChristianMay270

Jo, das Urteil kenne ich - ist aber das einzige seiner Art.

Der §201 ist aber meiner Meinung hier sowieso absolut falsch, weil er halt nicht dafür konzipiert wurde. Deswegen hoffe ich ja nach wie vor, dass er angepasst oder zumindest konkretisiert wird. Weil als "Rückfallebene" in einem völlig anderem Kontext herhalten zu müssen... ist einfach irgendwie so... määä.

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Lothar1974  15.12.2022, 03:52

Hi, gibt es den §201 StGB auch für Whatsapp Nachrichten?

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Dommie1306  15.12.2022, 08:47
@Lothar1974

Kommt auf den Kontext drauf an.

Wenn du mir heute eine Whatsappnachricht schickst und ich die weiterleite, denke ich nicht, dass der §201 StGB tangiert ist, weil ja nicht ICH die Aufnahme erstellt habe. Aber ganz ehrlich: Für diese Aussage würde ich nicht meine Hand ins Feuer legen... komplex...

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Bei uns gibt es nun mal das recht am eigenen Bild. Und wenn jemand, egal wer, nicht zugestimmt hat, abgebildet/gefilmt zu werden, dann sind diese Aufnahmen nun mal illegal.

Außerdem sind wir nicht in Amerika, unser Rechtssystem funktioniert ein wenig anders.

aberli 
Fragesteller
 18.12.2021, 16:46

Woher weisst du das es in deutschland so gut funktioniert, wenn es ja nicht erlaubt ist gegenbeweise zu erzeugen?

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Dea2019  18.12.2021, 16:47
@aberli

Ich habe auf die ursprüngliche Frage geantwortet. Weitere Spekulationen werde ich nicht beantworten.

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HfPol110  18.12.2021, 17:14

Nö, man darf das gemachte Bild nur nicht veröffentlichen. Machen darf man Videoaufnahmen und Bilder. Nur den Ton darf man weder aufnehmen noch veröffentlichen.

lg

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Soweit ich weiß, man darf sie filmen, aber nicht veröffentlichen. Jedenfalls ohne Gesicht unkenntlich gemacht zu haben.