Darf ich die Mondscheinsonate Beethovens covern?

4 Antworten

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Die Urheber- und Vervielfältigungsrechte gelten bis 70 Jahre nach dem Tod des Komponisten. Danach sind sie frei verwertbar.

Beethoven ist seit 195 Jahren tot - sollte passen.

Geht sicher. Cover würde ich das aber nicht nennen. Ein Cover

  • behält den Namen des Stückes bei
  • schreibt dazu, dass es ein Cover von XY ist, um den Komponisten zu ehren

Wenn der Komponist über 70 Jahre tod ist geht das immer.

Ja. Das Werk dürfte längst gemeinfrei sein.