Darf ich den Traktor draußen auf der Straße ganz normal parken wie ein Auto?
2 Antworten
Ein Traktor ist auch ein Fahrzeug, das im Straßenverkehr teilnehmen kann. Man kann also auch parken. Aber es gibt Begrenzungen: Wenn der Traktor mehr als 7,5 to zulässiges Gesamtgewicht hat, dann darf man damit in reinen und allgemeinen Wohngebieten nachts und übers Wochenende nicht parken. Vgl. §12 STVO. Das gilt nicht für Gewerbegebiete, oder z.B. Mischgebiete. Hier ist das Parken auch mit schweren Maschinen erlaubt.
§ 12 Abs 3a StVO:
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
- in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
- in Kurgebieten und
- in Klinikgebieten
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
Unregelmäßig darf dort geparkt werden.
Ein ganz klares "Ja".
Beim § 12 Abs. 3a StVO ist allerdings zu beachten, dass es sich dort nur um das regelmäßige Parken handelt.
Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften
- in reinen und allgemeinen Wohngebieten, [...]
das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.
In der Rechtsprechung werden an den Begriff "regelmäßig" ganz hohe Anforderungen gestellt.