Mit dem Traktor auf der Straße parken?

3 Antworten

Vorübergehend ist es kein Problem. Regelmäßig aber sehr wohl.

§ 12 Abs 3a StVO: 

Mit Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Kraftfahrzeuganhängern über 2 t zulässiger Gesamtmasse ist innerhalb geschlossener Ortschaften

  1. in reinen und allgemeinen Wohngebieten,
  2. in Sondergebieten, die der Erholung dienen,
  3. in Kurgebieten und
  4. in Klinikgebieten

das regelmäßige Parken in der Zeit von 22.00 bis 06.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen unzulässig.

DerLehrling2004 
Fragesteller
 26.05.2023, 22:57

Okay und wie ist es mit dem vorübergehend? Es waren 2 Nächte die er da stand.

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Callidus89  26.05.2023, 23:11
@DerLehrling2004

Vorübergehend ist ok. Regelmäßig ist nicht ok.

Beides sind juristisch nicht klar definierte Begriffe. 2 Nächte hintereinander zu parken kann als regelmäßig wie auch als vorübergehend/gelegentlich gewertet werden.

Ich persönlich würde 8m Kontext es aber noch nicht als regelmäßig ansehen.

Und zu deinen Nachbarn: Freu dich doch, dass es denen offenbar blendend geht. Womit soll man sonst besser die Zeit totschlagen als seinen Mitmenschen mit Lappalien auf die Nerven zu gehen, wenn man einfach keine anderen Probleme im Leben hat? 🤦

Ein Hoch auf die Nachbarschaft. Stets bei allem wachsam und stets bemüht, nur nicht bei den eigenen Fehlern. 😉

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Du hast keinen Führerschein, um den Traktor privat zu fahren und somit auch vor der "privaten Haustür" zu parken!

Das Argument, dass Du das nur gemacht hast, weil Du kein Auto hattest, zählt in dem Punkt nicht.

Du hättest ja auch ein anderes Verkehrsmittel nehmen können, um zur Arbeit zu kommen.

Finde den Fehler.

DerLehrling2004 
Fragesteller
 27.05.2023, 09:54

Also so gut wie jeder der nur den T Schein hat macht das ab und zu.

Was ist dabei? Ich bin ja lediglich zu Landwirtschaftlichen Zwecken gefahren...

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DerLehrling2004 
Fragesteller
 27.05.2023, 15:03
@RedPanther

Den gleichen wie wenn ich ihn am Hof parke. Er steht nur an einem anderen Ort.

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RedPanther  27.05.2023, 15:11
@DerLehrling2004

Ich rede auch nicht vom Parken, sondern von der Fahrt. Vom Landwirtschaftlichen Betrieb nach Hause. Hat keinen LoF-Zweck. Du fährst also ohne Fahrerlaubnis.

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DerLehrling2004 
Fragesteller
 27.05.2023, 15:16
@RedPanther

In meinem Fall war es so, das ich lediglich von A-B gefahren bin und Gülle und Gärreste transportiert habe (in den zwei Tagen, Abends selbständig nach meiner Hauptarbeit). Dass Fass sollte ich an einem anderen Betrieb stehen lassen, dann bin ich danach nach Hause gefahren, anstelle den Schlepper auf dem Hof zu parken, damit ich am Folgetag wieder Director los konnte, das Fass wieder holen. Wo da jetzt kein landwirtschaftlicher Zweck ist, verstehe ich nicht… Zum Hof wäre es einfach nur ein unnötiger Umweg gewesen.

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Lachlan  28.05.2023, 08:05
@DerLehrling2004

Der landwirtschaftliche Zweck entfällt in dem Moment, wenn Du die Privatfahrt zu Dir nach Hause machst.

Ich stimme Dir zu, dass Dein Vorgehen logisch und rational ist.

Aber vom Gesetzgeber her, ist Deine Fahrt nach Hause keine landwirtschaftliche Tätigkeit, sondern eine private Fahrt. Und damit entfällt Deine Berechtigung den Traktor zu nutzen.

Sei froh, dass nichts passiert ist. Für Versicherungen ist das ein guter Grund, sich aus der Verantwortung zu verdrücken.

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Lachlan  28.05.2023, 08:06
@DerLehrling2004

Nur weil andere mit dem T-Schein das auch so machen, ist das noch lange nicht berechtigt und korrekt und die Fahrt versichert.

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Rein rechtlich darfst du parken

Es ist aber fraglich, wenn der Traktor grünes Nummernschild hat, ob Autoersatz für Arbeitsweg eine landwirtschaftliche Tätigkeit ist.

Schwarzes Nummernschild, alles OK.

DerLehrling2004 
Fragesteller
 26.05.2023, 23:19

Der Schlepper hat ein schwarzes Nummernschild, aber trotzdem darf ich ihn nur zu lof Zwecken fahren, weil ich nur den T Führerschein habe.

Aber er war ja kein Autoersatz ich bin ja nur für lof Zwecke gefahren, ich habe ihn halt nur nicht auf dem Hof geparkt sondern Zuhause, weil ich kein Auto hatte.

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