Darf ein Schuler dem Lehrer die Whats upp chats zeigen?

3 Antworten

Jein.

Prinzipiell hast du recht und es gilt die Vertraulichkeit des gesprochenen Worts/Post- und Fernmeldegeheimnisse.

In diesem spezifischen Fall, hat sich der Schüler aber an eine Vertrauensperson (euren Lehrer) gewandt, zusätzlich spielt hier auch noch die Fürsorgepflicht (des Lehrers für euch) und das Interesse eine andere Straftat (Mobbing) zu erkennen, was ja im Interesse der Person ist die die Fürsorgepflicht für euch inne hat.

Meiner Auffassung nach ist es hier also okay, rechtsgültig kann das natürlich nur ein Gericht klären.

Gruß

Eragon

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Gehe seit Jahren dort hin

Darauf hat dann der Einzelne einer solchen Gruppe keinen Einfluss mehr. Und ich bin sogar der Auffassung wenn es um das Thema Mobbing geht, ist diese Einsichtnahme durch einen Lehrer in Ordnung.

Und strafbr hat sich hier sicherlich niemand gemacht.

Ich hätte jetzt kein Vertrauen mehr in den Schüler und den Lehrer.