Darf ein Lehrer eine Beziehung mit einer Schülerin eingehen, wenn diese volljährig ist?
Hallo zusammen,
an meiner ehemaligen Berufsschule gibt es Gerüchte dass ein Lehrer etwas mit einer Schülerin hat, mich würde interessieren ob er das überhaupt darf?!
17 Antworten
Nein, darf er nicht, weil das Lehrer-Schüler-Verhältnis immer ein Abhängigkeitsverhältnis ist. Man darf allerdings auch solche Gerüchte nicht in die Welt setzen oder weiter verbreiten. Wenn du nichts Genaues weißt, sag lieber nichts darüber.
ich bin spezial agent Wurst007...ich hatte mal was mit einem meiner opfer
Nein, darf er nicht - sie gilt als "Schutzbefohlen" und trotz ihrer Volljährigkeit als "abhängig"
Definitiv! Ich bin selbst Lehrer und kenn mich mit Schulrecht etc. aus! Dadurch soll verhindert werden, dass a) der Lehrer die Schülerin erpresst, oder b) umgekehrt bzw. andere Schüler Befangenheit vermuten
Das macht zwar Sinn, ist dann vielleicht eher eine Regelung der Schule.
"Schutzbefohlen" kommt doch aus dem 174
http://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
Und dort ist von unter 18 die Rede
Im Normalfall wird auch kein Lehrer, der nicht total bescheuert ist, auch nur in Gefahr kommen, romantische Gefühle für eine Schülerin entwickeln... und geschlechterumgekehrt!
wenn es seine laufbahn als lehrer nicht schadet, aber ich glaube das es unterbunden werden sollte
Warum sollte er das nicht dürfen? Sie ist doch volljährig. Sein AG wird das aber vlt. nicht gern sehen.
spricht nichts dagegen da beide volljährig sind
Naja, gerne gesehen wird das nicht sein. (Vor allem wenn er das öfters macht).
mit 18?