Darf ein Jäger meine Ente erschießen?

8 Antworten

irgendwie zu mir gehörte

Irgendwie und zu?

Das ist leider irgendwie zu wenig. Sie war nach wievor ein Wildtier und wenn der eifrige Jägersmann kommt, dann kann der das (leider).

und ohne Grund 'meine' Ente erschließen?

 Enten sind sehr schmackhaft und was glaubst Du, wie ein Jäger zu seinem Weihnachtsbraten kommt?

an einem Sonntag Mittag, am 4.Advent ...

.... besteht generell kein Jagdverbot.

Es gibt Sonn - und Feiertagseinschränkungen, welche lokal gehandhabt werden.

Das führt dazu, dass es mal so und mal so ist. Genaueres erfährst Du bei der Kreispolizeinbehörde. Sollte es in Deinem bereich solch eine Einschränkung geben, kannst Du den Jägersmann anzeigen.

Das ist eine Ordnungswidrigkeit, dann wird die Ente etwas teuerer - aber nein, man sperrt den dann nicht ein oder so - und nein, Du darfst ihm auch nicht aufs Maul hauen, auch wenn Dir danach ist, was ich nachvolziehen kann.

Zuletzt, schade um Deine Ente, ich hatte auch mal so eine. Anfassen ließ sie sich nicht, aber sie kam in meinen Gartenteich, ließ sich füttern und blieb auch dort über Tage - und eines Tages war sie weg, vermutlich das selbe Schicksal.

Luftkutscher  18.12.2016, 16:40

Hausenten sind keine Wildtiere und unterliegen somit nicht dem Jagdrecht. Weder eine Bejagung noch ein "sich aneignen" ist deshalb zulässig. Das war wohl wieder einer dieser zahllosen Hobbyjäger die ihre Jägerausbildung in der Schnellbleiche erworben haben. 

 

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Harebrain  29.12.2016, 11:05

Ihr impliziert hier alle, dass das alleinige abwesend sein eines Tiers gleich auf den bösen Jäger zurückzuführen ist. Enten leben nicht ewig, können krank werden, werden vom Fuchs oder Katze getötet. Es gibt 100 wahrscheinlichere Todesursachen als den Jäger für eine Ente in freier Wildbahn

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katzenjunge  24.03.2017, 23:54

feinerlei, oh nein, das kann der Jägersmann nicht so einfach!

Ein Jägersmann darf nicht so einfach jedes Wildtier abknallen!

Aus der Frage geht nicht hervor um welche Entenart es sich gehandelt hat.

Folgende Entenarten stehen ganzjährig unter Schonzeit und deren Abschuss ist strafbar.

(Brand, Eider, Eis, Kolbe, Löffel, Moor, Schell und Schnatterente)

Albinos treten bei allen Tieren auf.

Auch die grünen Joppen haben sich an Gesetze zu halten und den Artenschutz zu beachten.

 

 

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feinerle  25.03.2017, 11:30
@katzenjunge

feinerlei, oh nein, das kann der Jägersmann nicht so einfach!

Richtig. Jedoch die Frage geht eher davon aus:

1.) Darf der das am 4. Advent?

2.) "Meine Ente?

Und hierzu habe ich klar geantwortet, 4. Advent ist egal und das ist nicht "seine" Ente.

Natürlich habe ich jetzt sicherlich nicht eine Doktorarbeit abgeliefert, in welcher ich alle nur denkbaren Eventualitäten und Rassen aufgezählt habe. Ich gehe einfach mal davon aus, Jäger ballert eine jagbare Ente ab, auf etwas anderes bestehen keine Hinweise.

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katzenjunge  30.03.2017, 04:51
@feinerle

Feinerle, Deine Aussage dass Du einfach mal davon ausgehst das es sich um eine jagdbare Ente gehandelt habe, ist kein Indiz dafür das der Jägermann das so einfach durfte. Hättest Du die Frage richtig gelesen, so stand dort, heute Mittag und wie Karl 21, aufführte, besteht für Wildenten eine Schonzeit und insofern bestehen durchaus Hinweise dafür, das es sich hier um eine Straftat (Wilderei) gehandelt hat und das Jägerlein das nicht so einfach durfte.

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Sie ist ein Wildtier, und nicht dein Eigentum, deshalb kannst du nichts dagegen machen, wenn es der Jäger dort jagen durfte 

Luftkutscher  18.12.2016, 16:00

Welcher Art soll denn eine weiße Ente angehören? Mit ist keine jagdbare Art bekannt, die so aussieht. Hausentenrassen sind keine Wildtiere und somit auch nicht jagdbar.     

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cg1967  20.12.2016, 02:49
@Luftkutscher

Welcher Art soll denn eine weiße Ente angehören?

Anas platyrhynchos oder Cairina moschata. Um die voneinander zu unterscheiden braucht man kein Ornithologe zu sein.

Mit ist keine jagdbare Art bekannt, die so aussieht.

Die erste ist jagdbar und kann so aussehen.

Hausentenrassen sind keine Wildtiere und somit auch nicht jagdbar.     

Aber die Hausente kann nach § 960 Abs. 2 BGB herrenlos und damit gemäß §§ 1 Abs. 1 i. V. m. 2 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG bejagbares Wild geworden sein. Das BJagdG spricht von Wildenten (Unterfamilie Anatinae), die Landesjagdgesetze, soweit mir bekannt, von der Art Anas platyrhynchos (Stockente), der Begriff der Rasse kommt darin nicht vor.

Ach ja, unter <http://www.zwergenten.de/weitere-entenrassen/leichte-entenrassen/hochbrutflugenten/> findest du Bilder von Enten, welche bevorzugt zu jagdlichen Zwecken ausgesetzt werden.

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katzenjunge  24.03.2017, 23:02
@cg1967

Und woran will der Jäger erkannt haben, dass es sich um eine Herrenlose Ente gehandelt hat?

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Deine Frage ist zwar schon etwas älter, aber wie gemein von dem Jäger, wenn er auch noch wusste das ihr befreundet wart. Offensichtlich hat es sich um ein zahmes Tier gehandelt.

Du weißt nicht zufällig zu welcher Art Deine Ente gehörte. Albinos treten bei allen Tieren auf.

Folgende Enten unterliegen einer ganzjährigen Schonzeit und deren Abschuss ist strafbar.

(Brand, Eider, Eis, Kolbe, Löffel, Moor, Schell und Schnatterente)

 

Auf welche Weise hat er die Ente abgeschossen ? Meines Wissens darf man nur auf fliegende Enten schiessen, wegen der Gefährdung Dritter.

Bei der Ausübung der Jagd darf keinerlei Gefährdung für die Bevölkerung, z.B. Spaziergänger ausgehen. Andernfalls muss jeder Schuss unterbleiben. Die Frage ist auch, ob er auf dem betreffenden Gelände berechtigt ist, die Jagd auszuüben.

Du kannst Dich bei der Jagdbehörde (Stadtverwaltung, Landratsamt) beschweren. Ansonsten würde ich einfach mal zur Polizei gehen und fragen, wie sie die Sache sehen. Eventuell kannst Du dann gleich Anzeige erstatten. Das kostet Dich nichts.

Eine Anzeige wegen Gefährdung Dritter (am besten Deiner Person) hat mehr Aussicht auf Erfolg, als die reine Beschuldigung, eine Ente sei abgeschossen worden. Du musst aber glaubhaft versichern können, dass Du oder andere gefährdet waren (Zeugen ?).

Du musst Dir natürlich im Klaren sein, dass Du Dir damit neue Feinde schaffst.

Luftkutscher  18.12.2016, 16:01

Hinzu kommt noch, dass eine Hausente keine Art ist, die dem Jagdrecht unterliegt. Er hätte sie somit weder jagen, noch sie sich aneignen dürfen.  

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cg1967  23.12.2016, 06:34

Meines Wissens darf man nur auf fliegende Enten schiessen,

Quatsch. Das Fliegerrr nur im Flug, und nicht als Infanterrristen oder Schwimmerrr, geschossen wurden lag an der Auslegung des Prrrinzipps ter Teutschen Waidgerrechtigkeit, dem Wild seine Chance zu lassen. Dies ist zum Glück Geschichte, heute geht es darum, das Wild mit dem ersten Schuß sofort, und somit tierschutzgerecht, zu töten. Heute hat das Wild seine Chance, sich so zu stellen, daß es nicht sicher getötet werden kann. Dann hat der Schuß zu unterbleiben. (Ausnahme: Jeder Schuß, der krankes Wild kränker macht, ist weidgerecht.)

wegen der Gefährdung Dritter. 

Klar, wenn man von oben mit Schrot aufs Wasser schießt spannt sich das Wasser, um jede einzelne Schrotkugel mit unberechenbarer Federkraft in unabsehbare Richtungen zu beschleunigen. Dagegen ist die Gefährdungsdistanz bei Entenschrot (3mm) in die Luft geschossen (300m) völlig nebensächlich. Wahrscheinlich ist dies ein Postulat der "Deutschen Physik" (<https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Physik>).

Bei der Ausübung der Jagd darf keinerlei Gefährdung für die Bevölkerung,z.B. Spaziergänger ausgehen.

Jawolll. So wie vom Autofahren keinerlei Gefährdung für die Bevölkerung ausgehen darf.

Andernfalls muss jeder Schuss unterbleiben. 

Ansonsten muß jede Autofahrt unterbleiben.

BTW: Die relative Wahrscheinlichkeit, von einem unbekannten Autofahrer mit dem von diesem geführten Auto direkt getötet zu werden liegt etwa 10mal höher als die von einem unbekannten legalen Schußwaffeninhaber (Jäger oder Sportschütze) mit der von diesem geführten Waffe direkt getötet zu werden. Für indirekte Todesfälle (Feinstaub, NOx etc.) kenne ich für Waffengebrauch keine Untersuchungen.

Du kannst Dich bei der Jagdbehörde (Stadtverwaltung, Landratsamt) beschweren.

Och, menno. Warum denn nur bei der unteren Jagdbehörde? Nimm noch die obere und die oberste Jagdbehörde dazu, zusätzlich mindestens Gewerbeaufsichtsamt, Ordnungsamt, Naturschutzbehörde, Bauamt, Katasteramt, Finanzamt, Steueramt, Kfz-Zulassungsstelle, Abfallamt, Amt für Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Amtsärztlichen Dienst, Ausreise und Asylamt, Betreuungsbehörde, Brand- und Katastrophenschutz, Erziehungsbeauftragten, Gleichstellungsbeauftragten, Hygienischen Dienst, Integrationsbeauftragten, Jugendamt, Kleingartenwesen, Liegenschaftsamt, Psychosozialen Dienst für Menschen in Krisen, Tierheim sowie Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt. Gleichfalls sollten alle Stadträte und Landtagsabgeordneten sowie die im Bundesland gewählten Bundestagsabgeordneten und die Mitglieder des Europäischen Parlaments informiert werden. Eine Information an die Europäische Kommision kann auch nicht schaden, Einschalten der Landes- und Bundesregierung und des Bundespräsidenten ist Pflicht..

Ansonsten würde ich einfach mal zur Polizei gehen und fragen, wie sie
die Sache sehen. Eventuell kannst Du dann gleich Anzeige erstatten. Das
kostet Dich nichts.

Nein, das kostet dich nichts. Selbstverständlich können die Polizeibeamten damit ihre Dienstzeit verplempern, ist ein beliebtes Mittel der Idenditären Bewegung und ähnlicher Gruppierungen.

Eine Anzeige wegen Gefährdung Dritter (am besten Deiner Person) hat mehr
Aussicht auf Erfolg, als die reine Beschuldigung, eine Ente sei
abgeschossen worden. Du musst aber glaubhaft versichern können, dass Du
oder andere gefährdet waren (Zeugen ?).

Jetzt wirds interessant, klingt sehr nach § 111 StGB Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, nämlich zu § 164 Falsche Verdächtigung.

Du musst Dir natürlich im Klaren sein, dass Du Dir damit neue Feinde schaffst.

Oh ja, so ein Staatsanwalt, der deswegen von Amts wegen ermittelt, der ist nicht zu unterschätzen.

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Ob Sonntag Mittag oder 4. Advent ist irrelevant. Ohne Grund wird er sie nicht geschossen haben, Ente schmeckt sehr lecker. Ob er die Ente an diesem Ort schießen durfte kommt aufs Jagdausübungsrecht an, ich gehe stark davon aus, daß er es durfte. Und da es sich keineswegs um deine Ente handelte, sondern um ein herrenloses Tier, ist die Zutraulichkeit und die zweifelhafte Fütterung durch dich irrelevant.

Bei der Ente wird es sich vermutlich um eine Pekingente, eine Zuchtform der Stockente, oder um einen Stockentenhybriden gehandelt haben. Die Stockente hat z. Z. im gesamten Bundesgebiet Jagdzeit.

Luftkutscher  19.12.2016, 11:18

Domestizierte Arten bzw. Haustierrassen fallen nicht unter das Jagdrecht, denn sonst wäre dies ein Freibrief um alle möglichen Haustiere auf der Weide zu bejagen.  

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