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Müssen Jäger eine Jagd ankündigen und ihr Revier absperren?

gefragt von taubenblau am 16.02.2008 um 18:05 Uhr

War letztens mit meinem Hund spazieren und bin dabei auf eine aktive Jägergruppe gestossen. Ich hatte große Angst um meinen freilaufenden Hund. Ist das normal, dass die einfach so rumballern dürfen?

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Recht x 35.248 Hunde x 3.755 Jagd x 127 Jäger x 38

anonym
beantwortet von lamouroso am 16. Februar 2008 18:12
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Feilaufende Hunde im Wald gibt es nicht. Als Hundebesitzer weiss ich: mein Hund gehört an die Leine, aus Rücksicht auf das Wild!


miccy
beantwortet von miccy am 16. Februar 2008 18:07
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Bei uns stehen dann an dem Tag Schilder , die darauf hinweisen das Jagd ist.


anonym
beantwortet von Kringsfj am 17. Februar 2008 09:01
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Jäger müssen keine Jagd ankündigen sofern keine unmittelbare Gefahr für Unbeteiligte gegeben ist. Bei Drück- u. Treibjagden kann der Revierpächter durch Hinweisschilder auf die Jagd aufmerksam machen wenn mit Störungen des Jagdablaufs zu rechnen ist.


Brigitta
beantwortet von Brigitta am 16. Februar 2008 18:21
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Jäger dürfen nur bei den gesetzlich, vorgegebenen Zeiten jagen. Erkundige dich mal bei der Gemeinde oder beim Förster.

Kommentar von D5e2b26c84d5b6e2ba03e80b0e6c8220smalllittletiger am 16. Februar 2008 18:34

Du meinst die Schonzeiten der einzelnen Wildarten. Ansitzen darf ein Jäger aber jeden Tag, das ist nicht gemeindlich geregelt.
Und die Forstjagd ist von der Gemeindejagd getrennt. Es gibt also zwei Sorten Jäger.

Kommentar von Simple_avatar2smallRalph am 18. Februar 2008 09:28

Jäger dürfen das ganze Jahr jagen, nur eben nicht immer jedes Wild! Und weder Förster noch Gemeinde haben da irgendwas mit zu tun! Dazu gibt es die untere Jagdbehörde.


littletiger
beantwortet von littletiger am 16. Februar 2008 18:21
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Die Jägern ballern nicht so einfach rum. Wenn es sich um eine Treibjagd handelt, wird die zuvor angekündigt. Ansonsten handelt es sich meistens um eine Ansitz-Jagd, und die muß nicht angekündigt bzw. das Revier abgesperrt werden. Geht auch gar nicht, da ein Revier meist einen ganzen Bezirk (z.B. mehrere Orstteile einer Gemeinde) umfasst.
Wenn du ohnehin weißt, daß da Jäger sind, bzw. du dich mit dem Hund im Jagdgebiet befindest, dann gehört der Hund an die Leine. Sollte er nämlich einem Hasen, Reh, Fuchs etc. hinterherlaufen (und wenn auch nur aus Neugier), dann hat der Jäger die Erlaubnis den (anscheinend wildernden) Hund zu erschießen.


sunpoint
beantwortet von sunpoint am 16. Februar 2008 18:12
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Eine Treibjagd wird angekündigt und auch besonders, z:B. an vorbeiführenden Straßen, davor gewarnt. Im übrigen glaube ich nicht das sie so einfach um sich ballern. Naja, mit dem freilaufenden Hund ist so eine Sache, gehört er doch normalerweise im Wald an die Leine zum Schutz des Wildes. Wenn er z.B. einem Reh hinterher gehetzt wäre hättest Du Dich nicht wundern brauchen wenn er von den Jägern erschossen worden wäre.

Kommentar von 185a409cd19fc9526d3b7fb6bec6f5edsmallsunpoint am 16. Februar 2008 18:20

Also: Sie brauchen nichts generell ankündigen und müssen auch nichts generell absperren.


critter
beantwortet von critter am 16. Februar 2008 18:12
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Ich hätte da auch Angst um mich selbst gehabt, mag gar nicht dran denken.


Terrier74
beantwortet von Terrier74 am 22. November 2008 18:02
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es besteht kein gesetzlicher Zwang, eine Drückjagd anzukündigen bzw das Revier abzusperren. Die meisten Jäger machen dies aber auf freiwilliger Basis, meist schon aus Versicherungstechnischen Gründen.


Ralph
beantwortet von Ralph am 18. Februar 2008 09:26
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Ja, nicht normal ist, daß Du deinen Hund in einem Jagdgebiet frei laufen lässt! DAS DARFST DU NÄMLICH NICHT!


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