Darf ein 28-Jähriger ein 14-jähriges Mädchen absichtlich Schwanger machen, wenn beide damit einverstanden sind!?
Wie alt bist Du?
ich frage doch nicht wegen mir
9 Antworten
Sie ist Minderjährig. Allein für den Sex müssten ihre Eltern der Beziehung einwilligen, wenn sie mind 16 ist. Bei 14 Jahren ist es Kindesmisshandlung, wenn der Typ älter ist, als sie. So steht es zumindest hier .https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Vierzehnjährige sollte noch nicht schwanger werden. Der Körper ist noch nicht soweit und es gibt ein erhöhtes Risiko.
Risiko bei der Schwangerschaft https://www.sueddeutsche.de/wissen/schwangerschaft-fruehgeburt-alter-mutter-1.973932#:~:text=Schwangere%20im%20Alter%20von%2014,Teenager%20und%20Frauen%20über%2020.
Sorry, aber man sollte solche Einträge auch richtig lesen können.
Ab 14 ist man in Deutschland ein sexuell mündiges Wesen und solange etwas freiwillig geschieht, kein Geld fließt und es kein Abhängigkeitsverhältnis besteht, darf die/der 14 Jährige auch Sex mit einer/einem 70 Jährigen haben
https://www.bussgeldkatalog.net/jugendschutzgesetz-sex/
(Schautafel)
Mal ehrlich, was will ein erwachsener mit einer 14 jährigen, wenn er nicht total gestört oder pädophil ist? Normal ist das nicht. Und ich glaube nicht, dass ich diejenige bin, die das falsch verstanden hat. https://www.bjr.de/fileadmin/redaktion/allgemein/Praevention/Praetect_Materialien/Materialsammlung/Fachwissen_Schulungen/jugendschutz_sexualitaet.pdf
Mal ehrlich, was will ein erwachsener mit einer 14 jährigen
Darum geht es nicht und das ist auch nicht die Frage- hier geht es um Gesetze und nicht das persönliche Gefühl.
wenn er nicht total gestört oder pädophil ist?
Bitte google man den Begriff "Pädophil", bevor du den hier in den Ring wirfst.
Eine Person über 21 macht sich zudem theoretisch strafbar, wenn sie Sex mit einer Person unter 16 Jahren hat. Theoretisch deswegen, weil dies nur gilt, soweit man die aus Unerfahrenheit resultierende fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung des oder der unter 16-Jährigen ausnutzt – was aber hierzulande dank präpubertärer Selbstaufklärung in Schule, Massenmedien und im Freundeskreis bei Personen über 14 Jahren quasi nie der Fall ist (zumal der bundesweite Durchschnitt (!) des ersten Geschlechtsverkehrs ohnehin schon bei 14 Jahren liegt). In der Praxis heißt das: Solange beide Sexualpartner 14 Jahre oder älter sind, spielt der Altersunterschied strafrechtlich keine Rolle mehr – abgesehen von ein paar Ausnahmen wie Prostitution oder Sex mit Erziehungsberechtigten.
Allein für den Sex müssten ihre Eltern der Beziehung einwilligen, wenn sie mind 16 ist.
Nein.
Bei 14 Jahren ist es Kindesmisshandlung, wenn der Typ älter ist, als sie.
Nein.
So steht es zumindest hier . https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Nein.
Warum bekommen eigentlich solch faktisch inkorrekten Beiträge immer die meisten Bewertungen?
Das ist wirklich seltsam!
Ist vielleicht ne besondere Ausprägung vom Dunning-Kruger-Effekt...man weiß es nicht.
wieso haben Pädophile eigentlich so eine große Lobby?
Mal davon ab, dass man ab 14 weder rechtlich noch biologisch ein Kind ist und Pädophilie damit der Sache nach nicht einschlägig ist - sondern das ganze dann "Hebephilie" heißt:
Wenn jemand rechtlich vollkommen grundfalsche Aussagen trifft, muss das korrigiert werden. Hat mit Lobbyismus nix zutun.
Macht betroffen, dass man sowas erklären muss.
Ich habe Quellen gepostet, Du leider nicht.
Deine Quellen stützen deine Aussage nur leider nicht. Im Gegenteil.
Wieso kommentierst du zu Rechtsthemen, zu denen du evident keinerlei Ahnung hast?
Daher mein Auftrag an dich: Nachlesen, verstehen und künftig die Finger von Rechtsfragen lassen.
Die hab ich gepostet ...solltest du dann auch mal lesen
Übrigens, in deinem Flyerlink, den du gepostet hast, steht genau das selbe drin, wie in dem Link von mir mit dem Schaukasten:
Grundsätzlich ist einvernehmlicher (d.h. freiwilliger) Sex unter Minderjährigen ab 14 Jahren straffrei. Für Volljährige ist Sex mit Jugendlichen unter 18 Jahren nicht erlaubt, wenn Entgelt geleistet wird (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren). Ebenfalls strafbar ist Sex mit Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn Personen über 21 Jahre dabei die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzen (Geldstrafe bzw. Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren)
Mit Dir ist es sinnlos zu diskutieren. Ich hab genug eigene Probleme.
LOL..... wer lesen kann ist klar im Vorteil und wer schon ein Problem hat, den Begriff "Pädophil" richtig einzusetzen sollte bei solchen Themen die Finger von der Tastatur lassen.
ZITAT: "Wenn ein Jugendlicher unter 16 und der andere über 21 Jahre alt ist, kann sich der Ältere eventuell strafbar machen. Zum Beispiel dann, wenn die jüngere Person noch sehr unerfahren ist und deshalb nicht einschätzen kann, ob sie etwas möchte oder nicht. Rechtlich heißt das dann „fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung“. Wenn die ältere Person das ausnutzt, gilt das als Missbrauch und ist strafbar." ZITATENDE
Unerfahrenheit kann man bei den meisten 14 jährigen wohl voraussetzen. Sonst gäbe es nicht so viele, die vergessen zu verhüten und dann früh ungewollt Schwanger werden. Sex ist eine Sache, aber dies mit dem Ziel zu tun, dass das Mädchen Schwanger wird, obwohl sie ihre Reifeentwicklung noch nicht abgeschlossen hat, dass ist einfach nur übel. Auch muss man schauen, ob die beiden in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Dann wäre es in jedem Fall Missbrauch.
Und hier der Link https://www.recht-relaxed.de/WebS/RechtRelaxed/DE/KoerperSex/SexVerhuetung/sexVerhuetung_node.html
Dafür hast du jetzt so lange gebraucht?
Ich zitiere DEINE Antwort :
Sie ist Minderjährig. Allein für den Sex müssten ihre Eltern der Beziehung einwilligen, wenn sie mind 16 ist. Bei 14 Jahren ist es Kindesmisshandlung, wenn der Typ älter ist, als sie. So steht es zumindest hier . https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzalter
Sooo...und jetzt zeig mir für DEINE Behauptungen bitte die passenden §.
Also, den §, dass grundsätzlich Eltern einwilligen MÜSSEN und dass es grundsätzlich Kindesmisshandlung IST, wenn der Typ älter ist.
kann sich der Ältere eventuell strafbar
Nichts anderes wurde von mir und @VirageXO behauptet.
PS :
Unerfahrenheit kann man bei den meisten 14 jährigen wohl voraussetzen
Das ist DEINE Meinung.... Der Staat sieht das anders, sonst wäre nicht das Recht auf Sex ab 14 im Jugendschutzgesetz verankert.
Wenn ein 28 jähriger mit einer 14 jährigen nicht nur Sex, sondern auch ein Kind will, darum geht es ja hier eigentlich, dann kann man wohl davon ausgehen, dass sie die Konsequenzen dieser Entscheidung nicht beurteilen kann. Es wird im Einzelfall geprüft und in diesem Falle wäre der 28 jährige wahrscheinlich der Verlierer. Die Eltern können ihr ausßerdem den Umgang mit ihm verbieten und haben auch das Recht, zu bestimmen, wo sie übernachtet. Also keine Chance rein rechtlich, wenn die Eltern dagegen sind.
Du bist nicht in der Position, hier über Menschen zu urteilen, die du in der realen Welt nicht kennst.
Es geht hier einzig um die rechtliche Sichtweise und nicht um DEINE persönliche Sichtweise.
Ich finde es auch nicht so prall, wenn RTL2 neue Darsteller für "die Teeniemütter" bekommt, aber das war nicht die Frage und dies geht uns auch nichts an.
Ich finde es anmaßend, wenn du hier über Menschen einfach so Stab brichst. Kehr vor deiner eigenen Türe und wenn du hier solche Fragen findest, geh drüber weg - deine persönliche Meinung tut nichts zur Sache.
Es ist gesetzlich nicht verboten, aber moralisch natürlich nicht ok. Alleine weil die 14 jährige nicht in der Lage ist ihr Leben mit einem Kind so richtig einzuschätzen. Vor allem sollte der 28 jährige wissen, dass er sich auf ein Teenager einlässt und am Ende für das Kind zahlen muss.
Es wird viel Streit geben und wenig Akzeptanz von außen. Man sollte zweimal darüber nachdenken, ob man dem Mädchen das Leben versauen will, noch dazu kann sie in dem Alter weder Abschluss noch Ausbildung haben. Das müsste sie alles nachholen.
Also ja er darf es, aber sollte es nicht tun.
Kommt darauf an. Strafbar ist es, wenn die Voraussetzungen des § 182 StGB erfüllt sind. Das ist, wenn beide einverstanden sind, namentlich der Fall, wenn ihr die Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung fehlt und er das ausgenutzt hat. Ob das der Fall ist, ist eine Tatfrage, die im Einzelfall geklärt werden muss und für die u.U. auch eine psychologische Begutachtung des Mädchens erforderlich ist.
Je nachdem, in welchem Verhältnis der Mann und das Mädchen zueinander stehen, können auch die §§ 174, 174a, 174b oder 174c StGB erfüllt sein. Und bei einem Verwandtschaftsverhältnis kann das ganze natürlich noch strafbarer Beischlaf zwischen Verwandten nach § 173 StGB sein.
Auch das ist juristisch bedenklich, da der erzeuger alt genug ist, um es (besser) zu wissen, was er da macht.
Jugendamt befragen, so als Vorschlag......
Und die Schule ist nicht abgeschlossen, keine Ausbildung, und die persönliche Reife fehlt ...