Darf sich ein 50 Jähriger auf Gutefrage als 14 Jähriges Mädchen ausgeben?
Warum die das machen könnt ihr euch wohl denken.
7 Antworten
Ich kann mir nicht denken, warum das Jemand macht. Das müßtest du schon erklären, wenn man den Hintergrund deiner Frage verstehen soll.
Grundsätzlich verboten, sich als jemand Anderes auszugeben, ist es jedenfalls nicht.
Ja sicher. Ich kann mich auch als Mann ausgeben, Jugendliche, sonstwas.
Es gibt kein Gesetz, was es verbietet, eine Identität zu faken.
Verboten ist unter Umständen aber, was damit bezweckt wird.
Es steht weder in den AGB noch in der Richtlinien das das verboten ist.
Fliegt doch sowieso schnell auf.
In welchen §§ steht im StGB, dass das Anlegen eines Fakeprofils grundsätzlich strafbar ist?
Inwiefern entzieht man Minderjährige den Erziehungsberechtigten, indem man sich auf einer plattform mit einem falschen Alter anmeldet? Den Zusammenhang müßtest du erklären.
Hast du die Frage gelesen ? Das ist nur die Hälfte der Frage .
Natürlich. Hast du sie auch gelesen? Du konstruierst da Gedankengänge hinein, von denen nichts da steht.
Alter die frage lautet:
"Darf sich ein 50 Jähriger auf Gutefrage als 14 Jähriges Mädchen ausgeben? Warum die das machen könnt ihr euch wohl denken."
Brauchst du vielleicht eine Brille?
Warum machen sie es denn? Ich kann mir nicht denken, was der Fragesteller nicht imstande ist zu schreiben. Woher willst du wissen, was er damit sagen wollte?
Es hat nichts mit Logik zu tun, einer unpräzise gestellten Frage Aussagen anzudichten.
Alter, wenn du mit einer Schusswaffe in der Hand durch die Bank läufst fragen sie dich doch auch nicht was du jetzt genau mit der Waffe vor hast. Warum stellst du dich dumm ? Was gibt es denn für Optionen auf die Frage was ein 50 jähriger der sich im Internet als 14 jähriges mädchen ausgibt wohl vor hat ?
Ohne einen Zusammenhang zu nennen weiß Niemand, warum man das machen sollte. Das Leben läuft in s/w ab. Abgesehen davon hat dein Beispiel nichts mit der Fage zu tun.
Ja gut, hat keinen Sinn mit dir zu diskutieren du hast irgendnen hirnfehler oder so
Ich gebs auch bei dir auf, da du immer weiter unterstellst, dass die Filme, die in deinem Kopf ablaufen, den gleichen Gedankengänge entspringen müssen, die der Fragesteller zwar nicht formulieren konnte, aber auf jeden Fall gemeint haben muß.
Fragen wir ihn doch. @Peter0Silie was meintest du denn mit "Warum die das machen könnt ihr euch wohl denken."?
Gute Idee, ihn nochmal zu fragen, Ich warte seit über einer Stunde auf seine Antwort. Vielleicht hast du mehr Glück.
Okay, er hat geschrieben, dass sie dann Nackbilder verlangen würden. Da hast du also deine Antwort.
Sehr blödsinnig, der Fragesteller hat es selbst bestätigt.
Wo hat er geschrieben, dass 'sie' (wer?) Nacktbilder verlangen würden?
Warum der Fragesteller den Hintergrund seiner Frage nicht hier erläutern möchte, verstehe ich nicht.
Sofern 'verlangen' bedeutet, dass sie danach fragen, ist das nicht verboten, sofern dafür kein Geld angeboten wird.
Wie man das moralisch einschätzen will, bleibt Jedem überlassen. Die Frage lautete aber auf 'darf', und da kann man nur sagen, dass man es darf.
Oh Gott, langsam wird das einfach nur noch lächerlich. Nein, man darf es in diesem Fall nicht, weil sich die 50-jährige Person als 14-jähriges Mädchen ausgibt, um an die Nackfotos zu kommen. Damit ist die Einverständnis des Opfers nicht rechtsgültig, wenn sie mit dem Wissen, dass es sich eigentlich um einen 50-jährigen Mann handelt, nicht eingewilligt hätte. Und sind wir mal ehrlich - das werden 99% der Fälle sein.
Der Gesetzgeber unterscheidet nicht, wie ob die Person 14 Jahre alt ist, oder 50.
Darf schon, musst dann aber immer nur 14 jährige Fragen stellen. Anstrengend.
Klar, darf man.
Ich gebe mich auch als 65-Jährige aus, obwohl ich bereits 95 bin.
Wer ist denn nicht gerne ein bisschen jünger?
Natürlich steht das nicht in den AGB weil es im StGB steht. Das Gesetz steht vor den AGB.