Darf die kassierin in meine Tasche schauen?

12 Antworten

Nur bei Verdacht und wenn du dich weigerst nur die Polizei. Das müsste sie auch wissen.

Topses  05.01.2024, 19:42

Auch nicht bei Verdacht. Sie kann die Polizei holen und die darf das dann.

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Hallo BlackRock3355,

auch wenn die Kassiererin den Verdacht hegt, dass Du etwas gestohlen hättest, darf sie nicht in die Tasche schauen. Dazu muss die Polizei kommen, die dann auch alles protokollieren sollte.

Du hast das Recht, in dem Moment die Polizei zu rufen, höflich zu sagen, dass Du zu dem Zweck die Polizei hinzuziehst.

Mit vielen lieben Grüßen
EarthCitizen

Nein selbstverständlich nicht. Eine Durchsuchung durch das Personal ist immer rein freiwillig.

Letztlich könnte sie aber durch das hinzuziehen der Polizei eine Durchsuchung veranlassen - bei einem konkreten Verdacht.

Mehr ist aber nicht drin.

rein rechtli ch: nein, nur die Polizei darf das

aber bei einem begründetem Verdacht darf der Detektiv Dich bis zum Eintreffen der Polizei festhalten

Ganz klar: NEIN!

Sie darf Dich bitten, die Tasche zu öffnen, hat aber ganz konkret kein Recht darauf. Bei einem Verdacht darf sie Dich im Rahmen einer Bürgerfestnahme ohne Gewalt festhalten, bis die Polizei kommt. Aber mehr darf weder eine Kassiererin noch ein marktleiter, Hausdetektiv, Security-Dienst etc.

Tatsächlich darf nur die Polizei eine Untersuchung Deiner Habseligkeiten vornehmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!