Darf der Vermieter einen 2. Hund verbieten?

8 Antworten

Erst kürzlich gab es ein Urteil dazu: Der Vermieter darf einen zweiten Hund verbieten, auch wenn er die Haltung eines Hundes erlaubt hat.

Noch dazu in einem Mehrfamilienhaus, wo es sehr um die gegenseitige Rücksichtnahme zwischen den Mietparteien geht und der Vermieter dabei auch mit verantwortlich ist.

https://www.buhl.de/vermieter-web/zweiter-hund-muss-nicht-erlaubt-werden/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ja natürlich darf der Vermieter einen zweiten Hund verbieten.

Nur weil man die Genehmigung für einen Hund hat heisst das ja nicht dass der Vermieter beliebig viele Hunde in der Wohnung erlauben muss. Ich wäre froh wenn das mit einem Hund klappt und es im Haus keinen Ärger gibt.

Zwei Hunde sind nochmal eine ganz andere Nummer - gerade wenn es Jungtiere sind. Die bellen mehr weil sie sich gegenseitig hochschaukeln, 2 Hunde machen mehr Dreck als einer usw. Das kann schnell Ärger geben und dann bist Du die Genehmigung zur Hundehaltung ganz schnell wieder los...


Maji0404 
Fragesteller
 20.05.2020, 09:48

Da hast du natürlich recht, aber es kommt sich stark auf den Charakter der Hunde an.

Unser Hund ist mit anderen Hunden eher ruhiger.

Aber man muss dann natürlich aufpassen, das die 2 nicht immer aneinander geraten ;)

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William1307  20.05.2020, 10:42
@Maji0404

Ich glaube nicht dass es den Vermieter interessiert welchen Charakter Dein Hund hat. Und von dem neuen Hund kannst Du es ja noch gar nicht wissen.

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Maji0404 
Fragesteller
 20.05.2020, 12:01
@William1307

Das meinte ich doch garnicht.

ich meinte damit, dass es drauf ankommt welchen Charakter beide Hunde haben, um sagen zu können ob es mehr oder weniger Radau gibt.

Das unseren Vermieter das nicht interessiert ist mir bewusst.

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William1307  21.05.2020, 02:09
@Maji0404

Zwei Hunde machen immer mehr Krach als einer. Wenn einer anfängt zu bellen macht der zweite mit.

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Er darf es verbieten, schließlich sind zwei Hunde in einer Wohnung etwas völlig anderes, als ein Hund,

Ja er darf die Haltung des 2. Hundes verbieten. Jeder Hund ist eine Einzelentscheidung. Größe und Eigenschaften des Hundes spielen keine Rolle.

Er darf aber nicht die Erlaubnis zur Haltung des 1. Hundes zurückziehen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Vermieter

Snake34  20.05.2020, 09:27

Das ist nicht ganz richtig. Wenn der Hund permanent stort, die Mieter sich belästigt fühlen, dann kann er sehr wohl die Einwilligung zurück nehmen

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Darf er.

Und das ist viel zu früh für die Anschaffung eines zweiten Hundes, euer Hund ist dann mitten in der Pubertät und weit davon entfernt fertig erzogen zu sein.

Über einen zweit Hund kann man so mit 3 Jahren nachdenken.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

Maji0404 
Fragesteller
 20.05.2020, 09:43

Ich finde es mit 1 1/5 sehr passend.

Ist ja auch völlig irrelevant, darum ging’s ja auch garnicht ;)

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LilyInstaGirl1  20.05.2020, 16:30

Kann ja jeder selber entscheiden solange man mit dem ersten Hund klarkommt

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