Darf der Vermieter die Kaution behalten?

4 Antworten

Nein.

Sofern der Vermieter Schäden in Rechnung stellt muß er die belegen, d.h. er ist in der Beweispflicht. In der Regel passiert das durch ein Übergabeprotokoll.

Woher ich das weiß:Recherche

Offenbar warst du allein die Mieterin und dein Freund hat die Kaution ab Mietbeginn dir übergeben, die du dann der Vermieterin laut Mietvertrag ausgehändigt hast. Und nun hast du die halbe Kaution aus deiner Tasche gezogen und deinem Ex zurückgegeben. Hast du dafür eine Quittung erhalten?

Deine EXvermieterin kann auch nach Wochen behaupten, deine Elefanten hätte, den Fußboden der Wohnung zertrampelt, allein, es fehlen dafür wie bei den Flöhen die BEWEISE ! Daher ist diese Behauptung unglaubwürdig und kann nicht als Grund für das Einbehalten der Kaution herhalten. Wurde zum Mietbeginn ein Übergabeprotokoll mit einem Inventarverzeichnis erstellt? da wird wohl kein Nachweis mehrerer Jalousien zu finden sein. Damit ist auch die Behauptung der Vermieterin erledigt.

Allerdings der Schrank, falls er im Inventar aufgeführt wurde, ist ein Mietgegestand. Wenn nicht erwähnt musst du ihn entsorgen, weil die Wohnung geräumt zurück zu geben ist.

Dass in der Wohnung inzwischen neue Mieter eingezogen sind, gereicht dir zum Vorteil, denn nun kann die Vermieterin keine versteckten Mängel mehr geltend machen, was sie durchaus könnte, wenn es sie die bis zu 6 Monate nach Mietende bemerken könnte.

Daher fordere die Vermieterin schriftlich mittels Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auf, die Kaution vollständig an dich herauszugeben. Es gäbe noch weitere Handlungen deinerseits, aber stelle zunächst dein Forderung der Vermieterin zu.

Darf der Vermieter die Kaution behalten?

Aus dem Grund ist es üblich, bei Auszug gemeinsam ein Übergabeprotokoll der Mietsache anzufertigen und gemeinsam zu unterschreiben.

Das wäre auch der Moment gewesen, wo Flöhe hätten festgestellt werden und entsprechende Maßnahmen vereinbart werden müssen, wer bis wann etwas zu beseitigen hat. Jetzt, nach x Monaten, ist es zu spät.

Ihr müsst schriftlich eine Frist setzen , aber lasst euch da besser rechtlich beraten.

Viel Glück!

Frist setzen (schriftlich) und dann mit rechtlichen Schritten drohen.

Sollte die Kaution nicht zum Stichtag eingehen, dann auch tatsächlich zum Anwalt.