Darf der Vermieter die Kaution behalten?
Seit dem 31.12.2023 ist meine alte Wohnung gekündigt. Bis heute (8. Mai 2024) habe ich nichts von meiner Vermieterin gehört.
Erstmal vorab, mein Ex Freund mit dem ich damals in der Wohnung gelebt habe kümmert sich drum weil er die Kaution komplett bezahlt hat, ich habe ihm die hälfte nur wiedergegeben von der Kaution.
Ich habe nur anfang des Jahres erfahren, dass unsere vermieterin meinte das die wohnung von flöhen befallen ist und deswegen nicht bewohnbar ist. (Es sind trotzdem neue Menschen eingezogen obwohl ja gesagt wurde es wäre nicht bewohnbar)
Sie meinte das sie die flöhe auf unsere kosten entfernen möchte. Darf sie das? Beim auszug habe ich keine Flöhe bemerkt. Ich habe zwar Katzen aber die gehen die raus und haben auch keine flöhe beim auszug gehabt. Weswegen ich es nicht nachvollziehen kann das sie es auf unsere kosten macht.
Zusätzlich möchte sie das wir ihr neue Jalousien kaufen, da wir unsere entfernt haben. Was ich auch nicht nachvollziehen kann, wieso sollte ich für die neuen Mieter Jalousien kaufen? Das waren nämlich unsere Jalousien, was soll der mist denn?
Mein Ex kümmert sich aber auch nicht um die ganze Sache, er meinte auch zu der Vermieterin das sie es mit mir regeln soll aber sie meldet sich nicht bei mir und ich kann mich auch nicht bei ihr melden. Außerdem muss die gesamte Kaution auf sein Konto, da er es ja bezahlt hat.
Also müssen wir jetzt dafür aufkommen weil wir unsere jalousien entfernt haben und da ja angeblich flöhe wegen uns in der wohnung wären?
Das einzige was beschädigt wurde, was die katzen leider kaputt gemacht haben, war ein selbstgebauter Schrank. Dieser Schrank wurde aber von anderen gebaut die auch vor uns gewohnt haben, hat uns die Vermieterin erzählt. Deswegen kann ich es dafür auch nicht nachvollziehen etwas zu zahlen, es gehört ja nicht zur Wohnung. Das wurde bei deren Auszug einfach drin gelassen und wir haben es dann auch drin gelassen, bis zu unserem Auszug. Deswegen sollen wir jetzt wohl auch etwas zahlen? Darf sie dafür die Kaution behalten? Wenn ja finde ich es total dämlich
4 Antworten
Nein.
Sofern der Vermieter Schäden in Rechnung stellt muß er die belegen, d.h. er ist in der Beweispflicht. In der Regel passiert das durch ein Übergabeprotokoll.
Offenbar warst du allein die Mieterin und dein Freund hat die Kaution ab Mietbeginn dir übergeben, die du dann der Vermieterin laut Mietvertrag ausgehändigt hast. Und nun hast du die halbe Kaution aus deiner Tasche gezogen und deinem Ex zurückgegeben. Hast du dafür eine Quittung erhalten?
Deine EXvermieterin kann auch nach Wochen behaupten, deine Elefanten hätte, den Fußboden der Wohnung zertrampelt, allein, es fehlen dafür wie bei den Flöhen die BEWEISE ! Daher ist diese Behauptung unglaubwürdig und kann nicht als Grund für das Einbehalten der Kaution herhalten. Wurde zum Mietbeginn ein Übergabeprotokoll mit einem Inventarverzeichnis erstellt? da wird wohl kein Nachweis mehrerer Jalousien zu finden sein. Damit ist auch die Behauptung der Vermieterin erledigt.
Allerdings der Schrank, falls er im Inventar aufgeführt wurde, ist ein Mietgegestand. Wenn nicht erwähnt musst du ihn entsorgen, weil die Wohnung geräumt zurück zu geben ist.
Dass in der Wohnung inzwischen neue Mieter eingezogen sind, gereicht dir zum Vorteil, denn nun kann die Vermieterin keine versteckten Mängel mehr geltend machen, was sie durchaus könnte, wenn es sie die bis zu 6 Monate nach Mietende bemerken könnte.
Daher fordere die Vermieterin schriftlich mittels Einwurfeinschreiben unter Fristsetzung auf, die Kaution vollständig an dich herauszugeben. Es gäbe noch weitere Handlungen deinerseits, aber stelle zunächst dein Forderung der Vermieterin zu.
Aus dem Grund ist es üblich, bei Auszug gemeinsam ein Übergabeprotokoll der Mietsache anzufertigen und gemeinsam zu unterschreiben.
Das wäre auch der Moment gewesen, wo Flöhe hätten festgestellt werden und entsprechende Maßnahmen vereinbart werden müssen, wer bis wann etwas zu beseitigen hat. Jetzt, nach x Monaten, ist es zu spät.
Ihr müsst schriftlich eine Frist setzen , aber lasst euch da besser rechtlich beraten.
Viel Glück!
Frist setzen (schriftlich) und dann mit rechtlichen Schritten drohen.
Sollte die Kaution nicht zum Stichtag eingehen, dann auch tatsächlich zum Anwalt.