Darf Ausbilder verweigern das Berichtsheft zu unterschrieben vor Prüfung?

2 Antworten

Berichtsheft muss - vollständig - bei der praktischen/mündlichen Prüfung vorgelegt werden.

Pflicht als Azubi ist es, das Berichtsheft ausbildungsbegleitend zu führen, nicht erst zwei Tage vor der Prüfung irgendwas hinzuferkeln.

Das hat man dir aber sicher vor/zu Beginn der Ausbildung und später immer mal wieder erzählt.

Jetzt sieh zu dass du es komplett bekommst. Du brauchst es, wie gesagt, bei der mündlichen Prüfung.

Berichtsheft schreibt man fortlaufend, nicht kurz vor knapp im Hauruckverfahren.

"hat mir keina gesagt" zu Grundwissen vom Anfang der Ausbildung? Ist wohl arg aufgefallen, dass schon ein Brief unterwegs ist.

Es wird ein Gespräch geben, wart das mal ab, jetzt fabulierst Du eh nur ins Blaue.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
EyeQatcher  22.04.2023, 21:38

So ist es.

Das steht sogar im standardisierten Ausbildungsvertrag, den sie unterschrieben hat.

Zur Schriftprüfung am 25. und 26.4. braucht sie das BH zudem noch nicht; erst zur Mündlichen im Juni/Juli.

Tja, wie soll der Betrieb jetzt auch noch nachvollziehen, inwieweit die Einträge inhaltlich korrekt sind?

Bleibt nur, das Gespräch zu suchen und Männchen zu machen und notfalls die IHK um Unterstützung zu bitten als 3. Ausbildungsvertragsbeteiligten; und immerhin hat auch der Ausbildungsbetrieb eine Füsorgepflicht und hätte es dringlicher einfordern sollen. Obschon natürlich der Azubi selbst die Hauptpflicht und -verantwortung dafür trägt. Aber die liebe Faulheit ...

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