Darf Ausbilder verweigern das Berichtsheft zu unterschrieben vor Prüfung?
Hallo :)
Ich stehe kurz vor meiner Abschlussprüfung (nächste Woche Dienstag), ich wollte jetzt nach dem lernen in Ruhe mein Berichtsheft schreiben und es am Montag meinem Ausbildungsbetrieb (REWE) geben,
Heute sagt mein Ausbilder da ich ihn darauf angesprochen habe, das es zu spät ist und ich Bereits vom Geschäftsführer einen Brief bekomme... da ich es zu spät abgebe.
Ich meine es gab im vorfeld keine Informationen wann wir Prüflinge unsere Berichtshefte abzugeben zu haben das er es in Ruhe kontrollieren kann.
Im schlimmsten Fall wird es am Tag der Prüfung kontrolliert und ich bekomme Ärger oder noch mehr!
Was kann mir jetzt passieren an der Prüfung, oder kann ich sogar wenn ich bestraft werde (Abmahnung, keine Zulassung zur Prüfung) irgendwas unternehmen?
Bin gerade etwas überfordert, aber ich weiß nicht was ich machen soll... da ich eigentlich ein zulässiger Azubi und Arbeiter bin und immer hoch gelobt werde!
Danke :)
2 Antworten
Berichtsheft muss - vollständig - bei der praktischen/mündlichen Prüfung vorgelegt werden.
Pflicht als Azubi ist es, das Berichtsheft ausbildungsbegleitend zu führen, nicht erst zwei Tage vor der Prüfung irgendwas hinzuferkeln.
Das hat man dir aber sicher vor/zu Beginn der Ausbildung und später immer mal wieder erzählt.
Jetzt sieh zu dass du es komplett bekommst. Du brauchst es, wie gesagt, bei der mündlichen Prüfung.
Berichtsheft schreibt man fortlaufend, nicht kurz vor knapp im Hauruckverfahren.
"hat mir keina gesagt" zu Grundwissen vom Anfang der Ausbildung? Ist wohl arg aufgefallen, dass schon ein Brief unterwegs ist.
Es wird ein Gespräch geben, wart das mal ab, jetzt fabulierst Du eh nur ins Blaue.
So ist es.
Das steht sogar im standardisierten Ausbildungsvertrag, den sie unterschrieben hat.
Zur Schriftprüfung am 25. und 26.4. braucht sie das BH zudem noch nicht; erst zur Mündlichen im Juni/Juli.
Tja, wie soll der Betrieb jetzt auch noch nachvollziehen, inwieweit die Einträge inhaltlich korrekt sind?
Bleibt nur, das Gespräch zu suchen und Männchen zu machen und notfalls die IHK um Unterstützung zu bitten als 3. Ausbildungsvertragsbeteiligten; und immerhin hat auch der Ausbildungsbetrieb eine Füsorgepflicht und hätte es dringlicher einfordern sollen. Obschon natürlich der Azubi selbst die Hauptpflicht und -verantwortung dafür trägt. Aber die liebe Faulheit ...