Chamäleon anmelden?

1 Antwort

Du solltest dich erst einmal über die artgerechte Haltung dieser Tiere informieren und prüfen, ob du das dem Tier bieten kannst !

Ansonsten: Das Jemen-Chamäleon ist ein besonders geschütztes Tier (EG-Artenschutzverordnung Anhang B). Die Haltung musst du nach § 7 Abs. 2 BArtSchV bei deiner Naturschutzbehörde anzeigen.

Dass diese Anmeldung irgendwo Gebühren kostet, habe ich noch nie gehört.

Du bist verpflichtet, das Tier unverzüglich nach Übernahme anzumelden. Auf eine Bestätigung musst du nicht warten.

Der Anmeldung musst du einen Herkunftsnachweis beifügen. den bekommst du vom Züchter bzw. Händler.

Der Bußgeldrahmen geht gemäß § 69 Abs. 7 BNatSchG bis zu 10.000 €.

Da der bisherige Halter das Tier auch abmelden muss, ist die Chance groß, dass deine Behörde auf den Vorgang aufmerksam wird.

Wenn man also ein legal in D gezüchtetes Tier erwirbt, spricht überhaupt nichts dagegen, es ordnungsgemäß anzumelden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung