Busfahrkarte weitergegeben wurde erwischt

3 Antworten

Ich war zufällig letztens auch bei einem Jugendstraffall im Gericht, wo es auch um erschleichen von Leistung ging, wegen einer neu verwerteten Zugfahrkarte. Bei Ersttätern und vor allem Minderjährigen wird oft gnädig geurteilt. Der Angeklagte hat alles sofort zugegeben, Reuhe gezeigt und seinen Geldmangel erklärt. Letztendlich wurde er zu einer Geldstrafe von 50€ verurteilt. Da es bei dir ein ähnlicher Fall ist, solltest du keine große Strafe zu fürchten haben. Außerdem wird auch nichts in deiner Akte stehen, jedenfalls nicht bei Jugendstrafrecht in so einem Fall.

Hallo, eine Anzeige wegen Betrug kannst du in dem Fall bekommen, weil es nicht deine Karte war, sondern die deiner Freundin und jeder seine Fahrkarte selbst bezahlen soll für die Leistung hin und her gefahren zu werde, was du in dem Falle nicht getan hast. Vorstrafen sehen in der Akte NIE gut aus, aber eigentlich kommt soweit ich weiß, keine Anzeige in die Akte, außer es gibt eine Gerichtsverhandlung ( korrigiert mich, wenn ich da falsch liege, bin mir nicht ganz sicher). Ob das auf deinen beruflichen Werdegang eine Auswirkung hat, kommt auf den Chef bzw. die Geschäftsleitung an. Es gibt, Geschäftsführer, die stören sich daran nicht, es gibt aber auch Berufe / Betriebe, wo eine leerer Vorstrafenregister Bedingung für die Einstellung ist. Die Eigentümerin kann deshalb, soweit ich weiß, auch eine Anzeige bekommen. Abwenden kann man das an sich nicht, außer ihr könnt den Kontrolleur irgendwie überreden, aber die bleiben meist dabei, weil es nun mal ihr Job ist.

Hallo,

wenn der Dienstanbieter wirklich Strafanzeige wegen Betruges stelle würde, könnte das als Ersttäter nach Jugend-Strafrecht im schlimmsten Fall mit der Auflage von einigen Sozialstunden enden.

Wenn Du die Auflage korrekt erfüllst, wird es keine Eintragung im Bundeszentralregister ( Führungszeugnis ) geben.

Kann man sowas nicht irgendwie abwenden?

Du kannst Dich an den Dienstanbieter wenden und ihn um Entschuldigung für Dein Fehlverhalten bitten. Biete Ihm als Vergleich an, von einer Strafanzeige abzusehen, wenn Du z.B. zeitnah das erhöhte Beförderungsentgelt zahlst und sowas nie wieder machst.

Evtl. zeigt man dann Kulanz.

mfg

Parhalia