Bundeswehr - Kündigungsfrist am Arbeitsplatz?

5 Antworten

Du kannst kein neues Arbeitsverhältnis eingehen, wenn du noch an ein altes Arbeitsverhältnis gebunden bist. Sich bei der Bundeswehr zu bewerben, löst nicht automatisch ein bestehendes Arbeitsverhältnis auf.

Also erst wirksam kündigen, die 3 Monate abwarten, und dann zur Bundeswehr.

  • Wenn der Einstellungstest erfolgreich absolviert wurde

Wenn Du Dich freiwillig bei der Bundeswehr als Soldat beworben hast, dann nimmst Du zunächst an einer max. viermonatigen Eignungsübung (Probezeit) teil - während dieser Zeit ruht das Arbeitsverhältnis (ArbG darf nicht kündigen!!!) - der ArbG erhält eine entsprechende Mitteilung.

Folgt auf die Eignungsübung keine Übernahme als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, kannst Du in Dein bestehendes Arbeitsverhältnis zurückkehren.

Bleibst Du im Anschluß an die Eignungsübung als freiwilliger Soldat bei der Bundeswehr, so endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Eignungsübung (eine Kündigung ist nicht notwendig).

Siehe: Eignungsübungsgesetz

Ansonsten: Ankündigungsfrist Eignungsübung beträgt i. d. R. 4 Wochen

wiki01  17.10.2023, 09:12
Folgt auf die Eignungsübung keine Übernahme als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat

Eine Übernahme als Berufssoldat erfolgt nie zu diesem frühen Zeitpunkt.

Die Probezeit beträgt 6 Monate.

Und ein Bewerber für die Laufbahn eines Zeitsoldaten ist kein Eignungsübender.

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Eine Kündigung beim jetzigen Arbeitgeber ist nicht nötig. Es reicht aus, wenn du deine Einberufungsbescheid von der Bundeswehr vorlegst. Alles weitere ergibt sich aus dem Arbeitsplatzschutzgesetz und steht zudem nochmal in den Unterlagen, die du dann bekommst.

Dann setzt man sich mit dem Arbeitgeber zusammen und fragt nach einem aufhebungsvertrag. Denn was ist, wenn du kündigst und nicht bestehst?

Wenn du bestehst, kündige deinen jetzigen Job und gut ist. Dann liegen andere Aufgaben vor dir und dein alter Arbeitgeber ist Schnee von Gestern.