bundespolizei nach der Ausbildung?

1 Antwort

Nein.

Wenn du bei der Bundespolizei einen Antrag auf Entlassung stellst, erlischt das Beamtenverhältnis und du verlierst den Beamtenstatus.

Ähnlich ist das bei beendigung der Ausbildung und nicht Annahme der Ernennungsurkunde, da das Beamtenverhältnis auf Widerruf kraft Gesetz mit aushändigung des Prüfungsergebnis erlischt und du durch die Ernennung zum PM/PK in das Beamtenverhältnis auf Probe kommst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Bundespolizist