Bundesländer abschaffen?

7 Antworten

Das ist für mich völlig undenkbar. Deutschland ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts eine Vereinigung von Bundesstaaten, die ihre Wirtschaft selbständig entwickeln konnten, die Zentralregierung schaffte nur den Rahmen und vertrat und vertritt die Länder nach aussen.

Das ist sicherlich einer der Gründe, warum es über ganz Deutschland verteilt, wirtschaftlich starke Regionen gibt und die jeweilige Hauptstadt (Berlin, Bonn) die Unternehmen und Arbeitskräfte nicht so extrem aufgesaugt hat, wie z.B. London oder Paris. In Frankreich gilt alles ausserhalb der Unité urbaine de Paris als Provinz, in Deutschland gibt es vier Millionenstädte und zehn Städte mit mehr als 500.000 Einwohner, in Frankreich nur eine Millionenstadt und eine Stadt über 500.000 Einwohner.

Ja, dann gäbe es wenigstens gleiche Gesetze und gleiche Lebensbedingungen für alle Bürger.

Es gibt nur einen Grund für was wir Bundesländer brauchen und das sind die verschiedenen Ferienzeiten. Hätten alle zur gleichen Zeit Ferien würde es ein totale Chaos geben.

Safi2 
Fragesteller
 27.01.2020, 18:02

Der Meinung bin ich auch. Auch was die Ferien betrifft stimme ich dir ganz und voll zu. Man könnte es ja so machen, dass trotzdem die meisten Städte an verschiedenen Zeiten haben. Nur halt ohne Bundesländer.

0

Nein, zumal das auch rechtlich gesehen in Deutschland überhaupt gar nicht möglich wäre. Gemäß des Artikels 20 Absatz 1 des Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD), ist die BRD ein demokratischer Bundesstaat. Ein Bundesstaat ist gemäß der Definition ein Staat, der sich aus mehreren einzelnen Bundesländern zusammensetzt. Es muss also in Deutschland grundsätzlich Bundesländer geben. Der Artikel 20 GG, ist zudem durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel", Artikel 79 Absatz 3 GG, einer Verfassungsänderung entzogen. In Artikel 28 GG ist geregelt, dass sich die Länder den demokratischen Grundsätzen entsprechende Landesverfassungen geben. Zudem ist unter dem Abschnitt "Gesetzgebung" im Grundgesetz (mehrfach) geregelt, dass die Bundesländer durch den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken und das die Länder das Recht zur Gesetzgebung haben, solange der Bund nicht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch macht. Die Bundesländer sind nicht nur einfach Bundesländer sondern sie Erfüllen durch den Bundesrat, der ebenso wie der deutsche Bundestag auch ein Verfassungsorgan ist, eine sehr wichtige Aufgabe bei der Gesetzgebung des Bundes. Die Bundesgesetze, müssen deshalb durch drei Verfassungsorgane: den deutschen Bundestag, den Bundesrat und den Bundespräsidenten. Gäbe es keine Länder mehr, würde eines entfallen.

Mfg

Von Experte Rollerfreake bestätigt

Es würde gegen die Verfassung verstossen.

Artikel 20 Absatz 1 GG:

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

https://dejure.org/gesetze/GG/20.html

Artikel 79 Absatz 3 GG:

Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_79.html

domeris  12.10.2023, 14:26

M.E. lässt sich aus Art. 20 I GG bzgl. der Ausgangsfrage nur folgern, dass es grundsätzlich Bundesländer (also mindestens zwei) geben muss. Anzahl und Größe sind damit nicht festgelegt.

0

Die Allianz der Alliierten hat 1945 darauf bestanden, dass das Nachkriegsdeutschland innerhalb der Besatzungszonen neben den Militäradministrationen Länderverwaltungen aufbaut. So geschehen 1946 auch in der SBZ. Darauf aufbauend wurde das Grundgesetz in den 3 westlichen BZ inkraft gesetzt und die Bundesrepublik Deutschland gegründet, 5 Monate später die DDR mit eigener Verfassung. Dem ging 1948 eine Währungsreform in des westlichen BL voraus, die Ost BL wurschtelten mit der Reichswährung weiter, das Ganze von den Westallieierten eingefädelt und unterstützt um sich von den Sowjets abzugrenzen. Ein Zentralstaat konnte nicht im Interesse der Alliierten sein (dividae et imperae) das wussten die alten Römer schon.

Daher wurde auch der wunderbare Artikel 79 (3) ins GG eingebaut, der eine Änderung des GG hinsichtlich des Bestandes der Bundesländer nicht zulässt. (Alles purer Zufall?)Auch nach Beitritt der ehemaligen DDR wurde das GG nicht in Verfassung der BRD umgetauft und im Beitrittsgebiet fraglos das GG eingeführt.

Fazit: Es wird in Deutschland niemals eine Zentralregierung ohne Bundesländer geben, koste es, was es wolle. Noch haben wir es ja......