Böllerei zu Weihnachten?
Ich glaube, irgendwo gelesen zu haben oder in den Nachrichten davon gehört zu haben, daß die Silvester-Knallerei, aus u.a. Gefährdungsgründen verboten würde.
Ab wann soll das gelten und gilt das das dann auch für einfache "Knaller"?
Ich stelle diese Frage hier, weil ich gestern (Heiligabend, nicht Silvester !!) seit frühem Nachmittag bis in die Abendstunden hinein, Knallereien wahrnahm. Das war bisher an Heiligabend nicht üblich.
Außerdem ist das für Tiere, auch für Haustiere sehr unangenehm.
Ich lebe jetzt nicht in Deutschland, sondern grenznah in Belgien. Weiß da jemand etwas Näheres drüber? Da ja beide Länder EU sind, dürften gleiche Richtlinien greifen.
4 Antworten
Feuerwerk ist weiterhin erlaubt, "nur" der Verkauf von F2-Feuerwerk wurde verboten. F1 (also Wunderkerzen, Knallerbsen, kleine Fontänen, Knatterbälle usw.) darf aber weiterhin verkauft werden.
Dürfte nicht erlaubt sein, es sein denn, es wurde ein Feuerwerk angemeldet mit Erlaubnis.
Böllerei zu anderen Zeiten als am 31.12. Ist verboten, solange es keine Genehmigung gibt.
Eine Genehmigung gibt es aber nur für bestimmte Veranstaltungen (z.B. bei den Kölner Lichtern oder zum Abschluss von Lichterfesten).
Das sind Fantasywünsche von linken.
Die gibts schon seit Dutzend Jahren.
Sylvester gehört zum Gewohnheitsrecht.
lg
Feuerwerk zu Silvester. Ob Corona oder nicht. Es macht keinen Unterschied, außer das viele unglücklich sind, das Jahr nicht mit Feuerwerk verabschieden zu können, sofern sie nicht ins Ausland kommen oder eine besondere Erlaubnis haben.
Wir leben aber momentan in besonderen Zeiten, da kann man seine alt ehrwürdigen Angewohnheiten, auch mal vorübergehend hinten anstellen.
Zum Wohle aller.