Böller auf Hund geschmissen - Notwehr?
Hallo,
an Sylvester bin ich mit meinem Hund Gassi gegangen, wo nicht geballert wird, damit er nicht verrückt wird und ihm nichts passiert. Wir sind auf einem großen Feld ca. 200 Meter über unseren Haus entlang gelaufen, wo ich sehen konnte, dass dort nicht eine Familie Sylvester feiert. Uns kamen zwei Jugendliche (ca. 14 Jahre alt) entgegen, die eindeutig angetrunken/betrunken waren und es für lustig hielten, nach meinem Hund und mir mit Böllern aus Polen zu werfen, sodass mein Hund beinahe von einem getroffen worden wäre. Mein Hund ist noch klein, da er erst 20 Wochen alt ist und wäre er von einem Polenböller getroffen werden, wären ernste gesundheitliche Schäden entstanden. Wir sind dann sofort weg gerannt, da ich auf keine Auseinandersetzung aus wollte. Diese sind uns aber hinterher und haben weiterhin Böller und Kanonenschläge geschmissen.
Um etwas dagegen zu tun, bin ich auf die Beiden los und habe sie umgeschlagen, sodass sie keine Bedrohung mehr darstellen, aber keine ernsthafte Verletzungen hatten und ich somit nach Hause gehen konnte.
Am nächsten Tag waren die Eltern der Beiden "Spaßvögel" vor unserer Tür und hatten damit gedroht, Anzeige zu erstatten mit der Begründung "Körperverletzung", denn schließlich sind die beiden "Gangster" direkt zu Mami und Papi gerannt.
Nun stellt sich mir die Frage, ob sie mit dieser Anzeige wirklich durch kommen könnten oder ob es aus meiner Seite als Notwehr galt? Mit Polenböllern oder Kanonenschlägen kriegt man ohne Probleme einen Hunden lebensgefährlich verletzt, vor allem Welpen. Polenböller sprengen Toiletten in tausend Teile, stellt euch vor, so ein Ding explodiert direkt neben meinem Hund.
Hatte ich das Recht, mich zu verteidigen oder hätte ich anders reagieren sollen?
Liebe Grüße
22 Antworten
Kommt auf den Richter an.
Kann Dir eine Geschichte erzählen, die vor Jahren mal bei uns passiert ist: Da hat in der Fußgängerzone ein Jugendlicher einer alten Omi Zisselmänner zwischen die Beine geworfen. Ein Blumenhändler vor Ort sah das, ging raus und gab dem Typen eine saftige Ohrfeige. Daraufhin wurde der Blumenhändler vom Vater des Jugendlichen angezeigt. Es kam zum Urteil, der Händler sollte dem Jugendlichen 1000,- DM Schmerzensgeld zahlen! Zum Glück fand sich ein betuchter Gönner, der von der Sache gehört hatte und übernahm den Betrag. Dieser Gönner war Gunter Sachs. Ich finde leider keinen Link zu der Geschichte, ist einfach schon zu lange her, als dass man im Internet etwas dazu findet.
Die Zeiten haben sich etwas geändert. Es gibt ein Tierschutzgesetz. Wer weiß.
Deine Verteidigung war ja anscheinend wirklich notwendig, da sie nicht aufgehört haben, mit Böllern zu werfen. Wenn Du es nicht übertrieben hast und Deine Verteidigung verhältnismäßig war...
Blöd, dass die zu zweit waren und Du allein mit Hund und keinen Zeugen hast...
Keine Sorge dir wird nichts passieren. Nimm dir einen Anwalt und schildere dem deine Situation. Wenn du mich fragst, dann hast du genau richtig gehandelt. Ich feiere zwar auch Silvester mit Klasse 4 Feuerwerk und ausländischen Böllern, aber andere Leute damit bewerfen, finde ich unter alle Sau...musste mal gesagt werden. Außerdem, wenn du wirklich weißt, dass es Polenböller waren, dann kannst du sie deshalb auch anzeigen..
Naja, da du ja in der Nähe deines Hundes warst und sie somit auch nach dir geworfen haben...ich weiß nicht so recht. Ich würde vor den Eltern aber mal erwähnen, dass die beiden Herren betrunken waren und illegale Böller benutzten und sie somit ihre Pflichten verletzt und sich gleichzeitig selbst strafbar gemacht haben~
Erstens wurden Böller auf Dich geworfen! Schlielich warst Du bei Deinem Hund! Wollte er Deinen Hund oder Dich treffen? Aussage gegen Aussage! Gruß
Hätte den Jungs den Böller direkt in die Hand gedrückt und angezündet! Ihre eigenen Böller!!! Was dann? Wer hat die Dinger besorgt und bezahlt? Mit 14 Jahren darf man sowas nicht kaufen!!! Gruß
Ich denke ich hätte das selbe gemacht kann dir zwar nicht wirklich weiter helfen, aber wünsche die viel glück, dass du keine Strafe oder sonstiges bekommst