Bildung- und Teilhabepaket trotz Volljährigkeit?

2 Antworten

Bildung & Teilhabe | Familienportal des Bundes

Bedarfe für Bildung erhalten Schülerinnen und Schüler bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, sofern sie eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten.

Leistungen für Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft erhalten alle hilfebedürftigen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.

najdi 
Fragesteller
 16.05.2021, 11:11

Also nicht mehr

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Volljährige Schüler im ALG II Bezug haben bis 25 Anspruch auf Leistung aus dem BuT.

frodobeutlin100  16.05.2021, 11:07

gilt aber nur für die Bedarfe der Bildung .... nicht für den Sportverein ...

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