Beziehung von Halbgeschwister?
Hallo ich habe mal eine Frage
mein Freund kam neulich zu mir und meinte er hätte sich in seiner Halbschwester verliebt (Beide haben die gleiche Mutter unterschiedliche Väter) jetzt frage ich mich was da jetzt rechtlich gesehen da für Konsequenzen da auf die beiden zu kommt.
beide wollen das auch und wollen sich nicht trennen
aber sind sie dann überhaupt Blutsverwandte und können die ohne Schwierigkeiten eine Beziehung führen
6 Antworten
Rechtlich gesehen ist es illegal, der Verkehr verboten und die Ehe nicht möglich, da sie sehr Wohl (zu 50%) Blutsverwandt sind.
Wenn es aber keiner zur Anzeige bringt/ es nicht raus kommt, dann geschieht da auch rechtlich nichts: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Kinder sollten die beiden aber dennoch nicht bekommen.
Zu meiner persönlichen Meinung: Ich denke das ist nur eine Phase der 2, später werden sie drüber lachen oder sich dafür schämen. Jetzt weiß ich natürlich nicht wie alt die beiden sind, aber dass es wirklich was Ernstes ist und auf eine langwierige Beziehung rausläuft, bezweifle ich. Und wenn doch musst du wissen ob du es tolerierst, dich distanzierst, oder es so abartig findest, dass du es anzeigst. Das ist dir überlassen und sieht jeder Mensch ethisch anders.
Ja aber das ändert nichts daran dass sie Verwandt sind. ^^
Nun ja... Beide bestehen ungefähr zur Hälfte aus dem Erbgut der Mutter, also sind sie sehr wohl blutsverwandt.
Über die ethischen Aspekte will ich nicht urteilen...
Hallo Leo33901,
Beziehungen sind, zumindest in Deutschland, in keinster Weise gesetzlich geregelt. Daher darf grundsätzlich jeder mit jedem eine Beziehung haben.
Was aber, in diesem Fall, sehr wohl geregelt ist, ist der sexuelle Aspekt.
Da die Beiden natürlich blutsverwandt sind, weil sie die gleiche Mutter haben, greift hier der "Inzestparagraph" (§ 173 StGB). Demnach ist der Beischlaf zwischen Geschwistern verboten. Allerdings NUR der Beischlaf. Unter Beischlaf versteht man, laut strafrechtlicher Definition, das Eindringen des Penis in die Vagina.
Alles andere ist gesetzlich nicht verboten, also erlaubt.
Heiraten dürften die Beiden übrigens auch nicht.
LG Sascha
In Deutschland ist der vaginale Geschlechtsverkehr illegal und eine Ehe nicht möglich. Solange man keinen Vaginalverkehr zugibt und man auf eine Ehe verzichtet, muss man "nur" mit der Verurteilung durch die Gesellschaft leben.
Wenn's die selbe Mutter ist, ist es verboten sobald die miteinander schlafen wollen.
Das Mädchen ist16 und der Junge 20 soweit ich weiß sind die beiden nicht mal zusammen aufgewasen sondern im verschiedene Pflegefamilien tragen nicht mal den gleichen Namen