Beziehung mit Stiefbruder erlaubt und wie sagt man das den Eltern?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Ihr nur Stiefgeschwister seid, dann ist das juristisch vollständig irrelevant.

Wie man das sagt ... Oh je. Da würde ich folgende Dinge zuvor bedenken:

1.) Wie alt seid Ihr beide? Das spielt insbesondere für die Wahrnehmung Eurer Eltern eine Rolle. Und: Ist es absehbar, dass Ihr bald (innerhalb eines Jahres) den gemeinsamen Haushalt verlasst?

2.) Wie lange geht Eure Beziehung schon? Wie sicher fühlt Ihr Euch damit?

3.) Wie ist Eure Ahnung, ausgehend davon, dass Ihr Eure Eltern ganz gut einschätzen könnt? Was glaubt Ihr, wie sie reagieren?

Da ich noch nicht in der Situation war, kann ich keinen sehr guten Ratschlag geben, was die Vermittlung angeht. Ich könnte mir vorstellen, dass es Elternteile gibt, die darauf mit aller größtem Widerstand reagieren würden, weil sie einen "Kontrollverlust" befürchten. Dann aber wiederum gibt es sehr vernünftige, gesprächsbereite Eltern, die vor allem eines einsehen: Im Prinzip ist Eure Situation ja lustigerweise der Eurer Eltern ähnlich. Ihr lebt zusammen und genau wie Eure Eltern habt Ihr Euch ineinander verliebt. Eigentlich seid Ihr zwei Pärchen in einem Boot.
Allerdings befürchte ich, dass die meisten Eltern die Angst vor Kontrollverlust am Gravierendsten empfinden und evtl. gefangen sind in der Vorstellung, aus ihren Kindern "tatsächliche" Geschwister zu machen. Darum meine o.g. Frage.

L3onaUndJ4nnik 
Fragesteller
 29.06.2016, 20:45

1.) Ich bin 16 Jahre alt und mein Freund/Bruder fast 17 Jahre. 

2.) Fast 3 Monate ^^ und wir sind uns sehr sicher!

3.) Also mein Freund meint, dass meine Mum total gechillt damit umgeht und sein Vater mega austicken wird.. bei mir ist es eher umgekehrt!

Wir befürchten eben, dass unsere Eltern uns nicht Ernst nehmen, schließlich kennen wir uns schon seit 9 Jahren :/ 

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verreisterNutzer  29.06.2016, 20:53
@L3onaUndJ4nnik

Also Ihr seid ja nicht mehr klein und schon fast erwachsen. Ich antworte mal aus meiner Intuition heraus, was ich ungefähr tun würde:

3 Monate sind zeitlich gar nichts, gleichzeitig befindet Ihr Euch in einer sehr schwierigen Situation, d.h. es gibt ohnehin Dinge zu bedenken, die andere Pärchen nicht bedenken müssen.
Also: Unter der Voraussetzung, dass Ihr damit klarkommt, würde ich noch 5-6 Monate abwarten, bis Ihr es den Eltern erzählt. In dieser Zeit müsst Ihr Euch nicht nur darüber klar werden, wie ernst das jetzt ist, indem Ihr Euch befindet, sondern auch offen über Eure Trennung reden, auch, wenn sie nicht stattfinden sollte. Ihr müsst jetzt schon überlegen, wie Ihr es nach einer etwaigen Trennung schafft, es doch gemeinsam auszuhalten, ohne Krieg oder großem Schmerz. Das stelle ich mir sehr schwierig vor, aber ich finde, dass man sich vorher damit auseinandersetzen muss, um nicht davon überrascht zu werden.

Wenn Eure Verbindung über diesen Zeitraum Bestand hat und dann auch immer noch nicht bröckelt und einzureißen droht, würde ich darüber nachdenken, es den Eltern mitzuteilen. Das "Wie" ist schwierig, es gibt da auch keinen Patentweg. Falls Ihr in einer größeren Stadt leben solltet, könntet Ihr Euch nach einer konfessionslosen Beratungsstelle umschauen, die Euch eventuell bei der Vorbereitung helfen kann oder sogar als Mediator aktiv wird (ich sage deshalb konfessionslos, weil ich mir vorstellen kann, dass konfessionsgebundene Stellen da eher Probleme mit hätten). Mir fällt da spontan für Euer konkretes Problem "Pro familia" ein - das ist ein großer Verein, der in allen familiären und sexuellen Fragen berät. Falls Ihr eine Zweigstelle in der Nähe habt, würde ich das ins Auge fassen.

Ansonsten wünsche ich Euch wirklich alles Gute, denn das was vor Euch liegt, wenn Ihr diese Beziehung halten wollt, ist nicht ohne. Aber wenn das wirklich eine gute Beziehung wird und Ihr zusammenhaltet, dann könnt Ihr daraus auch gestärkt hervorgehen.

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Libertinaer  29.06.2016, 21:17

Wenn Ihr nur Stiefgeschwister seid, dann ist das juristisch vollständig irrelevant.

Wie kommst Du darauf? Bzw. hast Du da eine seriöse Quelle?

Meines Wissens nach, bezieht sich das Gesetz auch auf Stiefgeschwister - genauso wie es sich auch auf Stiefkinder bezieht.

Der Paragraph heißt zwar umgangssprachlich "Inzest-Paragraph" (was sich natürlich auf Verwandtschaft bezieht), aber formaljuristisch geht es da nicht um "Inzucht", sondern um den "Personenstand". Sprich: Es soll die Kernfamilie geschützt werden (denn die soll zusammenhalten, auch wenn eine Beziehung mal zerbricht - soll ja vorkommen), und gilt deswegen auch bei "angenommenen Kindern".

Aber ich lerne ausgesprochen gerne hinzu! :-)

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L3onaUndJ4nnik 
Fragesteller
 29.06.2016, 21:19
@Libertinaer

Aber was ist, wenn die die Eltern über die Kinder (die zusammen sind) kennenlernen, heiraten und dann sollen die Kinder ar***gel**** haben??

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Libertinaer  29.06.2016, 21:46
@L3onaUndJ4nnik

Tja, dumm gelaufen.

Aber zum einen stammt das Gesetz aus längst vergangenen Zeiten. Aus Zeiten, als es noch gar keine Patchwork-Familien gab! Nicht nur ich halte es für total überholt, unsinnig und abschaffungswürdig - lieber gestern als heute. Sehr viele Sexualfachleute wie auch Juristen sehen das genauso (inkl. dem verstorbenen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts).

Zum anderen ist es jedoch gültig. Und auch wenn wir Gesetze nicht (mehr) für sinnvoll erachten, sie bleiben gültig, bis zur Änderung.

Shit happens.

Da aber nur der GV strafbar ist, der sonstige Sex aber nicht, und bei Minderjährigen noch nicht mal der GV, würde ich persönlich sagen: Hey, wenn ihr euch liebt, dann seid glücklich.

Aber es sollte klar sein, dass es dann Probleme geben kann. Sicher: es liegt auch bei Volljährigen nicht die Polizei mit im Bett. ^^ Aber: es kann ja auch mal eine Schwangerschaft geben. Und da ist es dann nicht möglich, das Kind auszutragen, mit dem Stiefbruder als offiziellem Vater.

PS: Also ich würde mir echt wünschen, dass ich mich irre. Ich bin nicht allwissend, aber ich befürchte ...

... so zumindest mein aktueller Kenntnisstand. :-((

Aber wenn irgendjemand mich ernsthaft korrigieren könnte: Nie wäre ich über eine Korrektur glücklicher!

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verreisterNutzer  29.06.2016, 21:49
@Libertinaer

Jetzt erzähl' doch den beiden Minderjährigen nicht irgendeinen Schwachsinn, um sie zu ängstigen. Laut Gesetz ist es nicht strafbar, da sie keine leiblichen Geschwister sind, und nach allen moralischen Standards ist ihr Verhalten völlig in Ordnung.

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Libertinaer  29.06.2016, 21:54
@verreisterNutzer

Ja, schön wär's. Aber rechtlich sind die angenommenen wie leibliche zu behandeln. Ich wüsste jetzt spontan auch nicht, wie ein leibliches Verwandschaftsverhältnis erlöschen kann. ;-)

Der Gesetzestext ist mir ja durchaus bekannt. Aber Gesetzestexte sind halt oft nicht so, wie ein juristischer Laie ihn versteht. Da wäre mir schon eine näher erklärende Quelle deutlich lieber. Z.B. ein entsprechender Hinweis in einer kommentierten Gesetzesausgabe. Na ja, vielleicht denke ich bei meinem nächsten Büchereibesuch dran, und finde was ...

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Libertinaer  29.06.2016, 21:56
@L3onaUndJ4nnik

Mensch, bin ich verwirrt >.< 

Also BIS dein Bruder/Freund 18 geworden ist, kann schon mal rein gar nichts passieren - selbst wenn ihr blutsverwandt wärt. Also JETZT schon mal kein Grund eine Panikattacke zu bekommen. ;-)

Tipp: In Büchereien/Stadtbücherei gibt es als Taschenbuch kommentierte Ausgaben des Strafgesetzbuches. Dort schreiben Juristen zu den Paragraphen, was sie bedeuten, ggf. mit Beispielen.

Guck da doch auch mal einfach rein?


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Libertinaer  29.06.2016, 22:01
@verreisterNutzer

um sie zu ängstigen

Aus welcher Bemerkung in Kommentaren und/oder Antwort erschließt Du, dass das mein Ziel ist? =:-o

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verreisterNutzer  29.06.2016, 22:03
@Libertinaer

Du scheinst ein Troll zu sein, dem es Spaß macht, anderen Leuten Angst zu machen. Anders kann ich mir den Schwachsinn, den Du hier verzapfst, nicht erklären. Was an einem so deutlichen Gesetzestext nicht verständlich sein soll, ist schleierhaft. Und dass Du keine Ahnung hast, aber prima Smileys machen und Angst verbreiten kannst, hast Du bewiesen. Dein "Büchereibesuch" ist scheißegal - nichts von all dem, was die beiden haben, ist strafbar. Und jetzt verschwinde am besten und trolle woanders.

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Libertinaer  29.06.2016, 22:10
@verreisterNutzer

Du scheinst ein Troll zu sein, dem es Spaß macht, anderen Leuten Angst zu machen.

Hmm, ein kurzer Blick in meine Antwortliste belegt wohl das Gegenteil. :-/

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Ja klar darfst du. Ihr seid ja auch nicht biologisch verwandt....

Wo die liebe hinfällt. Geh zu deine Vertrauensperson und mache andeutungen. Du weißt wie sie reagieren wird. Sie wird es auch verstehen und nachvollziehen können.

L3onaUndJ4nnik 
Fragesteller
 29.06.2016, 21:10

"Also C. dein Sohn ist schon voll süß!" 0.o "J. hab ich dir schon mal gesagt, dass deine Tochter..." 😂

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Natürlich darf man mit seinem Stiefbruder zusammen sein man ist mit dem ja nicht blutsverwandt mit halb und vollbruder ist es verboten.

Also eine Beziehung ist nicht verboten. Eine sexuelle Beziehung ist auch nicht verboten. Was verboten ist: Der Geschlechtsverkehr - sofern man volljährig ist. Und "nur" der ist verboten. Alles andere ist erlaubt.

Einen Sinn macht dieses antiquierte Gesetz nicht. Umstritten ist es auch (also wer weiß, wie lange es das noch geben wird - Tipp: so lange die CDU die Regierung führt).

Aber den Eltern würde ich es vielleicht nicht gerade auf die Nase binden. ;-)

L3onaUndJ4nnik 
Fragesteller
 29.06.2016, 21:17

Wenn der Geschlechtsverkehr verboten ist, dann hätten wir uns schon längst strafbar gemacht.. (wenn ich das nun richtig verstanden habe!)

Aber irgendwie müssen wir es unseren Eltern doch sagen, oder sollen sie einen riesigen Schock erleben.

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Libertinaer  29.06.2016, 22:08
@L3onaUndJ4nnik

Wenn der Geschlechtsverkehr verboten ist, dann hätten wir uns schon längst strafbar gemacht.. (wenn ich das nun richtig verstanden habe!)

Nö, auf gar keinen Fall!

Noch diskutieren wir ja darüber, ob "leiblich" wirklich nur die Blutsverwandschaft betrifft, oder eben auch "angenommene" Kinder (also nicht blutsverwandte).

Wenn das Gesetz angenommene, nicht blutsverwandte Geschwister gar nicht betrifft, habt ihr euch nicht strafbar gemacht und würdet es auch in Zukunft nicht.

Falls das Gesetz aber auch angenommene Verwandte wie leibliche wertet, DANN hättet ihr euch aber dennoch NICHT strafbar gemacht. Denn ihr seid beide noch keine 18. Das Gesetz kann euch im ungünstigsten Fall erst betreffen, wenn einer von euch beiden 18 geworden ist.

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Du dürftest schon, wie man das denen sagt, ist ne andere Sache :D

NormalesMaedche  29.06.2016, 20:32

Nich wirklich. "Heeeey Mamaaa....ich..Ehm..bin mit deinem Stiefsohn zusammen...hoppla" klingt nich so gut. wie lange sind die denn schon zusammen?

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NormalesMaedche  29.06.2016, 20:36

Also ich meine deine Eltern. weiß nicht ob du die 3 Monate jetzt auf dich bezogen hast

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NormalesMaedche  29.06.2016, 20:58

oh shiiit.😂 okay mein plan ist gescheitert Also ich würde das so machen (klappt aber wohl nur bei meiner Mutter) gang weit weg fahren und ihr dann schreiben was los is😂 So hab ichs bei meinem freund auch gemacht😂😂

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