Ist es rechtlich erlaubt, eine Beziehung mit dem Stiefbruder bzw. Stiefschwester zu führen?
Ich frage nur aus purer Neugier! ;)
13 Antworten
Wenn du mit Stiefbruder den Sohn deines Stiefvaters aus erster Ehe meinst - ist es in Ordnung. Wenn du mit Stiefbruder den Sohn aus der Ehe deiner Mutter mit deinem Stiefvater meinst - dann nicht, dann wäre es ein Halbbruder und ihr wärt blutsverwandt.
Kommt darauf an ob ihr verwand oder verschwägert seit. Bei verwanden ist es verboten da es inzess wäre. Wenn ihr verschwägert seit ist es erlaubt da man da nur verwand ist weil jemand angeheiratet wurde.
Wenn kein Elternteil gemeinsam ist, dann ja. Keine Blutsverwandtschaft. Und natürlich vorausgesetzt, das sie alt genug sind.
Denke schon-sofern ihr nicht die gleiche Mutter oder den gleichen Vater habt.
Wenn Ihr weder Mutter noch Vater gemeinsam habt ist es erlaubt, da Ihr dann nicht verwandt seid.
Klar. Das kommt immer mal vor, dass sich zwei heiraten, die den gleichen Nachnamen haben, aber nicht verwandt sind. Das ist ja nicht schlimm, nur lustig :-)
NE! Wenn z.B. die Frau (Mutter) einen Mann hatte (nicht der Vater des Kindes)dann erneut eine Beziehung hat (daraus entsteht Kind) und den Namen behält, dann wäre es doch komisch, wenn zwei Leute sagen wir mal auch noch einen nichtalltäglichen Namen hätten, oder?
Trotzdem komisch den selben Namen zu haben, oder?