Beziehung 18-jähriger mit 15-jährige erlaubt?
4 Antworten
Paragraph 182 mal einfach erklärt:
Beziehungen sind übrigens immer erlaubt.
Ab 14 kannst du schlafen mit wem du willst. Der kann auch 65 sein
Aber dabei darf kein Entgelt gezahlt werden, keine Notlage ausgenutzt werden und für Personen ü21: Es darf nicht die fehlende sex. Selbstbestimmung ausgenutzt werden. Diese hat man laut gesetz ab 14 aber da wird ja wenn es vor Gericht gehen sollte individuell drüber entschieden.
"Beziehungen sind übrigens immer erlaubt" - Also darf ne 9-Jährige einen 25-Jährigen daten?
Korrekt.
Sollte der/die Ältere dem/der Jüngeren jedoch nachweislich schaden, können die Eltern ein Umgangsverbot einklagen.
Prinzipiell darf die 9 jährige das vom gesetz her. Aber auch sowas wie zungenküsse sind erst ab 14. Die Eltern können so lange das Kind nicht 16 ist so einiges verbieten, auch wenn das Kind einen 25 jährigen datet können sie das verbieten. Aber je älter das kind wird desto schwieriger wird das, da man mit 16 nur den Kontakt verbieten darf wenn eine Gefährdung besteht bzw einen trifftigen grund hat und mit 18 darf man dann machen was man will
Eltern können keine Dates oder Treffen verbieten, in keinem Alter. Sie können jedoch bestimmen, wo sich das Kind aufhält, allerdings dürfen sie dem Kind das nicht soweit verbieten, dass es dem Kind schadet.
Ab 14 dürfen sie auch keinen Sex verbieten. Nicht rechtlich.
Doch, können sie, solange es minderjährig ist. Und jetzt beendet euren kranken Dialog bitte. Da kriegt man ja alle Zustände
Nur weil Du alle Zustände kriegst und nicht wahrhaben willst, dass das so geregelt ist, musst Du noch lang nicht krank dazu sagen. Wir haben die Gesetze nicht gemacht.
Beziehungen sind nie verboten, lediglich sexuelle Handlungen können verboten sein.
In eurem Fall wären sie es, wenn zwischen euch ein Abhängigkeitsverhältnis besteht (z.B. Lehrer - Schüler), du sie für sexuelle Handlungen entgeltlich belohnst oder du eine Zwangslage von ihr ausnutzt.
Tust du das nicht, ist alles in Ordnung.
Nachlesen kannst du das in § 174 "Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen und § 182 "Sexueller Missbrauch von Jugendlichen" StGB.
https://dejure.org/gesetze/StGB/174.html
https://dejure.org/gesetze/StGB/182.html
Grüße
Ja ist Sie. Solange er dich nicht zu sexuellen Taten zwingt / missbraucht, Dir Geld gibt und deine sexuelle Unreife nicht ausnutzt.
Ausnutzung der sexuellen Selbstbestimmung würde nur gelten, wäre er über 21.
Ja und selbst wenn nicht würde ich da kein Problem sehen. Wieso müsst ihr immer eure Beziehungen hinterfragen?
Ich frag doch nur Sicherheitshalber.. Hab mal gehört dass das nicht erlaubt sei oder so
Wenn du ihr wegen einem Gesetz was dir zu 99% keine Probleme machen wird solange du keinen Mist baust das Herz brichst ist das 1000 Mal schlimmer.
Und die Eltern werden komplett "entmächtigt" und können nichts dagegen sagen?