Betriebsferien - Gelten diese auch für Leiharbeiter?

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Du solltest bei der Leiharbeitsfirma nachfragen. Vermutlich haben die für den Zeitraum eh keinen anderen Einsatz, daher ist es dann Urlaub. Und natürlich werden dafür Urlaubstage abgezogen.

Den betriebseigenen Mitarbeitern wird für die Zeit auch Urlaub abgezogen, das vielleicht als Erstes. Sie bekommen nicht Betriebsferien + normalen Urlaub.

Wenn die Leihfirma keine Ersatzarbeitstelle hat, wirst du dann wohl auch Urlaub nehmen müssen.

Du musst keinen Zwangsurlaub nehmen - Du hast ein Recht darauf, dass Dich der Verleiher in der verleihfreien Zeit beschäftigt - wenn er nichts anderes für Dich hat, muss er Dich so bezahlen .... er darf auch nicht einfach das evtl. Stundenguthaben gegen Deinen Willen verrechnen ....

Da musst du mal deine Leihfirma kontaktieren bevor es eine böse Überraschung gibt.