Kann Chef mir Fehltage vom Urlaub abziehen?

2 Antworten

Wenn du die Ausbildung regulär beginnen wolltest, der Ausbildende aber deine Dienste nicht wollte, kam er in Annahmeverzug. Somit hat der Ausbildende alle Risiken zu tragen und kann auch nicht den Urlaub kürzen oder sonst wie verwenden (Paragraph 10 Abs. 2 BBiG i. V. m. 615 BGB).

Nein, rechtlich ist das nicht erlaubt. Ob man sowas aber in der Probezeit mit dem Chef ausdiskutieren möchte, muss jeder selber entscheiden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung