Dürfen Auszubildende unbezahlten Urlaub nehmen?
Ich bin volljährig und im zweiten Ausbildungsjahr.
Da ich nur 26 Urlaubstage habe, möchte ich gerne 3-4 Tage unbezahlten Urlaub nehmen.
Aber darf ich das überhaupt??
14 Antworten
Grundsätzlich spricht dagegen nix. Dem muss dein Arbeitgeber aber zustimmen und der Urlaub darf nicht während der Schulzeit genommen werden.
Wenn du gut in der Ausbildung bist und in den 4 Tagen nichts ausbildungsrelevantes passiert, dann kann ich mir schon vorstellen, das der AG ja sagt.
Hängst du mit der Ausbildung nach, hast schlechte Noten, bist häufig Krank, dann wird der AG nein sagen.
Allerdings wirst du den zusätzlichen Urlaub, auch wenn er unbezahlt ist, gut begründen müssen.
Es gibt keinen generellen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Der AG kann ihn gewähren - muss er aber nicht.
weder die einschlägigen Tarifverträge, noch das Berufsbildungsgesetz, das Jugendarbeitsschutzgesetz oder das Bundesurlaubsgesetz enthalten Bestimmungen, die das "Mehr"gewähren von unbezahlten Urlaub an einen Auszubildenden verbieten. Es muß nur klar sein, dass das Ausbildungsziel nicht gefährdet wird.
Eine Vereinbarung über Sonderurlaub würde ich schriftlich abschließen.
Anders sieht es bei Urlaub von der Berufsschule aus. Da könnte ein Wegbleiben zu negativen Konsequenzen führen.
Die Sache ist erstmal, dass der AG das garnicht gewähren muß.
Wenn es eine überschaubare Zahl von Tagen ist, Deine Leistung und Führung gut.. kann der AG ja sagen. Rechtlichen Anspruch gibt es null.