Wenn man in den ersten Ausbildungsjahr ist und man hat 30 Urlaubstage und man ist noch in der Probezeit, was ist dann mit den Urlaubstagen weil man in der ?
Probezeit keinen Urlaub nehmen darf
7 Antworten
I.d.R. wird es ungern gesehen, wenn Arbeitnehmer / Auszubildende bereits während der Probezeit Urlaub nehmen.
Während des ersten Ausbildungsjahres ... hast Du i.d.R. nur als U 17-jährige/r 30 Tage Urlaub und diesen kannst Du auch noch nach der 4-monatigen Probezeit, bis zum Ende dieses ersten Ausbildungsjahres nehmen.
Sollte das in deinem Unternehmen tatsächlich so geregelt sein (was selten ist, da es praktisch kaum funktioniert), dann musst du deinen Urlaub eben danach nehmen.
also 30 Tage hast du schon mal nicht, wenn du regulär im August anfängst, sondern ca 8-14 Tage je nach dem, siehe in deinem Ausbildungsvertrag
kannst die Tage dann in Dezember nehmen, falls der Betrieb nicht auf das Weihnachtsquartal angewiesen ist. Aber kannst bis Ende März nächsten Jahres den Resturlaub vom Vorjahr nehmen
ansonsten, frag nach, viele Betriebe lassen einen doch in der Probezeit den Urlaub nehmen, falls man doch kündigt/ gekündigt wird oder kb hat das du noch Resturlaub hast
Was soll mit den Tagen sein?
Dann nimmst du die eben nach der Probezeit.
Die sind übrigens anteilig, wenn du im ersten Jahr erst im August anfängst, hast du für den Rest des Jahres keine 30 sondern nur anteilig also 5/12 davon ca. 12-13
Und kein Urlaub in der Probezeit ist kein Gesetz,
wenn du unbedingt Urlaub brauchst rede mit der Firma und die kann den auch in der Probezeit genehmigen. Es sollte halt nur nicht sein das du anfängst, zuerst den Urlaub nimmst und dann vielleicht noch krank wirst oder merkst das der Job eh nichts für dich ist.
das ist quatsch, man darf durchaus auch in der Probezeit Urlaub nehmen, immer anteilig so viel wie man sich schon erarbeitet hat. Die 30 Tage Urlaub stehen aber für ein komplettes Jahr, das ist die klar, wenn du also die Ausbildung im Sept beginnst ist es deutlich weniger.
also 30 Tage hast du schon mal nicht, wenn du regulär im August anfängst,
das erste Ausbildungsjahr endet dann logischerweise auch per Ende Juli, soweit die Ausbildung per 1. August begann - und so berechnet sich im Prinzip auch der Urlaubsanspruch.