Zählen Sonntage als Urlaubstage in der Gastro?

2 Antworten

Sonntage und Feiertage werden in der Regel nicht auf den Urlaubsanspruch angerechnet. Anders sieht es allerdings aus, wenn der betreffende Arbeitnehmer regelmäßig an Sonntagen oder Feiertagen arbeitet, beispielsweise im Schichtdienst oder in der Gastronomie. Dann gelten die Sonntage und Feiertage als Werktage und werden als Urlaubstage gezählt.

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Wenn du in einem Bundesland lebst, das Allerheiligen oder den Reformationstag als Feiertag hat, dann sind es vier Tage. Denn du arbeitest üblicherweise in einer Fünf-Tage-Woche. Und Sonn- sowie Feiertage sind ja grundsätzlich arbeitsfrei und wenn an diesen gearbeitet wird, muss sowieso ein Ausgleichstag unter der Woche gewährt werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – langjährige Tätigkeit im Personalbereich