Urlaubsanspruch im letzten Ausbildungsjahr?

2 Antworten

Ja stimmt so. Den vollen Urlaubsanspruch hast du erst ab der zweiten Hälfte des Jahres.

Ui, hast du in der Berufsschule geschlafen, als es um die Berechnung des Urlaubsanspruchs und das Bundesurlaubsgesetz ging ;)? Ich bin selbst Industriekauffrau und weiß somit, dass dieses Thema definitiv Inhalt der Ausbildung ist ;).

Schau mal, wie es sich beim Urlaubsanspruch verhält, wenn Mitarbeitende in der ersten Jahreshälfte ausscheiden!

irgendjemand649 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:32

ich war damals tatsächlich leider sehr oft Krankgeschrieben und habe es verpasst, ja.

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HappyMe1984  26.04.2024, 08:36
@irgendjemand649

Dann unbedingt im Hinblick auf die mündliche Prüfung noch mal die Themen, die du da verpasst hast, wiederholen! Im Fachgespräch kann es halt um deutlich mehr als das reine Thema deines Reports gehen, da solltest du dich zumindest in dessen Themenfeld sicher bewegen. Und diese Lücke in Bezug auf die Berechnung des Urlaubsanspruchs wird dann ja nicht die einzige sein, die krankheitsbedingt entstanden ist, oder?

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irgendjemand649 
Fragesteller
 26.04.2024, 08:44
@HappyMe1984

Das ist nicht das einzige Thema was mir fehlt. Die Themen die ich nachholen kann hole ich ja auch nach, aber zu manchen Sachen fehlen mir auch einfach die Einträge und die kann ich mir auch nicht von Klassenkameraden holen nach einem unschönem Vorfall, seitdem ich Ausgeschlossen werde. Also wird eine Lücke in paar Bereichen bleiben.

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HappyMe1984  26.04.2024, 09:33
@irgendjemand649

Dann frag doch mal die Lehrkräfte, ob sie dir da noch was geben können, zumindest die Stichworte, was an deinen Fehltagen dran war. Gibt im Zweifel ja auch Bücher, wo du was nachlesen kannst, oft sogar einiges in Stadtbibliotheken, dann musst du die nicht kaufen!

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