Feiertage während Betriebsferien

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Normaler weise wird für Heilig Abend und Silvester je einen halben Urlaubstag berechnet. Das andere sind normale Urlaubstage.

Die Feiertage, also 25, und 26. Dezember sowie 1. Januar gelten NICHT als Urlaub. 3 Heilig König kommt es aufs Bundesland an.

  1. Dezember und 31 Dezember sind in der Regel Arbeitstage oder zumindest halbe Arbeitstage.
barei 
Fragesteller
 14.10.2014, 16:12

heißt das also das man für die feiertage extra urlaub nehmen muss? das wäre mir aber neu :o

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Wird bei Euch im Betrieb auch samstags und sonntags bzw. feiertags gearbeitet?

barei 
Fragesteller
 14.10.2014, 16:10

nein nur mo bis fr, sonn- und feiertage haben wir ganz normal frei

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Nein. Ein Feiertag ist wie ein Somtag