Wieviel Urlaubstage muss ich in eine Woche mit Feiertag nehmen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du in der Regel 5 Tage pro Woche arbeitest, musst du natürlich im Normalfall auch 5 Urlaubstage für eine Woche nehmen. Fällt in diese Woche ein Feiertag, verbleiben logischerweise noch 4 Urlaubstage.

Da dein freier Tag schwerpunktmäßig der Mittwoch zu sein scheint, darf dieser neben dem Feiertag ebenfalls nicht als Urlaubstag angerechnet werden. Auf Basis des bereits angeführten Entgeltfortzahlungsgesetzes ist die Aufrechnung eines freien Tages mit einem Feiertag unzulässig.

Es wäre evtl. hilfreich zu wissen, ob in deinem Vertrag der Urlaubsanspruch in Arbeitstagen oder in Werktagen angegeben worden ist. Bei einer Vereinbarung in Werktagen geht man von einer 6-Tage-Woche aus, was aber lediglich dazu führen würde, das der Gesamtanspruch auf die individuelle Arbeitszeit umgerechnet werden müßte und nichts an den oben stehenden Ausführungen ändern würde.

Was steht zum Urlaub im Arbeitsvertrag? Ich gehe mal davon aus, dass Dein Urlaubsanspruch auf eine 5-Tage-Woche abgestellt ist. Wechseln Deine freien Tage (z.B. eine Woche Montag frei, die nächste Woche Dienstag frei usw...), werden sie mit einem Schichtplan festgelegt?

Nach dem § 2 Abs.1 Entgeltfortzahlungsgesetz muss der AG die Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt so bezahlen, wie der AN ohne Feiertag bezahlt worden wäre.

Wenn Du z.B. in der Karwoche am Karfreitag Deinen freien Tag gehabt hättest und in der darauffolgenden Woche am Samstag, müsste der Karfreitag nicht, der Ostermontag wohl bezahlt werden. Am Karfreitag hättest Du einfach Pech gehabt, da sowieso frei gewesen wäre, die Woche darauf, wenn Samstag der freie Tag ist und der Ostermontag wegen Feiertag nicht gearbeitet wird fällt dann unter den § 2 EFZG.

Dementsprechend (o.g. Beispiel) müssten, von 5 Urlaubstagen für eine Woche frei, in der Karwoche 5 und in der darauffolgenden Woche 4 Urlaubstage abgezogen werden.

Hey, dir und allen anderen Danke für Ihre Antworten!

In dem Arbeitsvertrag steht es nicht wirklich genau. 24 Tage im Jahr, 40 Stunden Woche. Nur waren es bisher immer 5 Tage Urlaub die ich für eine Woche gebraucht habe.

Meine freien Tage wechseln. Manchmal habe ich einen Samstag frei, oft aber auch der Mittwoch.

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5 Tage-Woche im Einzelhandel, 40 Wochenstunden, das heißt von Montag bis Samstag, und einen Tag in der Woche frei, oder - sonst wäre es ja eine 6-Tage-Woche und hättest normalerweise über 40 Stunden. Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Das müßte da geregelt sein und verständlich nachlesbar. Leider gibt es in den verschiedenen Berufen auch unterschiedliche Tarif-Verträge. Ein Feiertag pro Woche steht Dir zu, also 8 Stunden pro Tag, du mußt halt auf die 40 Wochenstunden kommen. Rechne mal. LG Uschi2709

Eben. So dachte ich mir das auch. Ich dachte ein Feiertag soll die Soll-Arbeitszeit um 8h reduzieren zusätzlich zu dem freien Tag in der Woche den man regulär hat.

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@Dethkarz

Ein Feiertag reduziert eben nicht die Sollarbeitszeit. Im Sinne des Entgeltfortzahlungsgesetzes ist es sogar unerlässlich, die Sollarbeitszeit des betreffenden Tages auf Basis des Durchschnitts der letzten drei Monate genau festzustellen, um überhaupt den Lohnfortzahlungsanspruch feststellen zu können.

Der ArbG hat die Feiertage weder erfunden noch festgelegt. Das Gesetz verpflichtet ihn zum Schutz des ArbN lediglich, diese Tage wie Arbeitstage zu vergüten. Demzufolge hätte der ArbN zunächst einmal unter Berücksichtigung sämtlicher vertraglicher Vereinbarungen am Karfreitag (z. B) 8 Arbeitsstunden zu erbringen gehabt. Also Sollarbeitszeit 8 Stunden. Demgegenüber fordert der Gesetzgeber die bezahlte Freistellung an gesetzlichen Feiertagen, so dass dem ArbN in gleicher Höhe auch Iststunden anzurechnen sind.

Die korrekte Interpretation von Sollarbeitszeit würde in den meisten Fällen jedenfalls auch zum besseren Verständnis bei der Bewertung von Ausfallzeiten wie Urlaub, Krank und Feiertag führen. Also bitte nicht den Fehler machen und Feiertage auf Null setzen!

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Im Einzelhandel gilt eine 6-Tage-Woche, daher ist dein gesetzlicher Urlaubsanspruch auch 24 Tage.

Freie Tage werden in einer Urlaubswoche nicht mit eingerechnet. Sofern du eine Woche Urlaub machst, sind dies also 6 Tage. Wenn in der Woche Feiertage liegen, dann wird der "verbratene" Urlaub somit um die Anzahl der Feiertage der Woche gekürzt.

In deinem Beispiel sind es also korrekt 5 Tage Urlaub und 1 Feiertag.

Absolut nicht logisch, arbeitet doch 5 Tage, egal welche Tage, die Wochenarbeitszeit ist ausschlag gebend, aber vorranging der Tarifvertrag. Dort ist diese Problematik explizit geregelt.

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