Beschlagnahme Mobiltelefon "Gefahr im Verzug" rechtens §201?
Liebe Community,
aus eigener Dummheit bin ich in eine blöde Situation geraten die gerade etwas unpassend zu meiner Situation ist. Ich bin in eine Verkehrskontrolle auf einem E-Scooter geraten, natürlich angetrunken, Blutentnahme wurde angeordnet etc.
Dass ich den Lappen wahrscheinlich einige Zeit abgeben muss, ist nicht mein Problem, da bin ich selbst Schuld.
Mein Problem ist, dass ich die Maßnahme auf dem Handy mitgezeichnet habe, woraufhin die Beamten mir das Teil aus den Händen gerissen haben, mit der Bgeründung "es bestehe Gefahr im Verzug, ich hätte mich §201 strafbar gemacht."
Das mag zwar stimmen, jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen, oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen und es mir aushändigen. Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen und ich stecke mitten in einem Umzug, wodurch ich Kaution und Miete nun nicht bezahlen kann.
Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN, aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit absolut unverhältnismäßig. Diebstähle werden härter bestraft nach dem StGB.
Meine Frage nun: Wie bekomme ich es wieder und wie lange wird der Spaß nun dauern? Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?
Hat jemand schon selbst Erfahrungen machen dürfen bei solchen Beschlagnahmungen? Ich bin für jede Info dankbar.
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen
Nein.
Du hast Aufgenommen, das ist eine Straftat, um diese zu verfolgen, bedarf es eines beweises für die Tat und da kommt Dein Handy inst Spiel, es wird dadurch zum Beweismittel.
oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen
Man kann auch ein Bild eines Brecheisens eines Einbrechers machen...... es zählt halt das Original.
Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen......
Das spielt keine Rolle.
Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN
Nein, MUSS. Die Polizei HAT (im Sinne eines befehls) Straftaten zu verfolgen und alle Maßnahmen zu treffen.......
Das ist nicht KANN, das ist zwingend so vorgeschreiben.
aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit
Sorry jetzt, aber es mag Dir wie eine Kleinigkeit vorkommen, dennoch ist es das nicht. Eine Kleinigkeit wäre eine Ordnungswidrigkeit, Straftaten sind allesamt keine Kleinigkeiten mehr.
absolut unverhältnismäßig
Im Gegenteil.
Wie bekomme ich es wieder
Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, Dir das Ding wieder zu geben, dann bekommst Du eine Nachricht, ab wann Du das Teil wo wieder abholen kannst.
und wie lange wird der Spaß nun dauern?
Unter Umständen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Das kann viele Monate dauern.
Alleine die Beweissicherung durch Auslesen kann sein, dass das erst in Wochen oder Monaten stattfindet, man hat nicht nur Dein Handy, man hat viele und alles Sachen, die entweder vor Dir passiert sind und deswegen auch vorher drankommen oder noch passieren, aber dringender sind, weil die Straftat schwerer ist.
Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?
Da hat er recht und wenns schief läuft, kann das einige Wochen schon alleine bis dahin dauern.
Schau dich nach einem Ersatz um. Es gibt Internetcafes, Freunde von denen man sich ein Smartphone ausleihen kann. Es gibt den Bankschalter. Es gibt sicher eine Möglichkeit deine Überweisung anders zu regeln.
Das Ding siehst du nicht morgen wieder. Die Justiz arbeitet langsam...
Klingt nach einer ziemlich bescheurten Aktion, dafür musst du jetzt leider auch die Scheiße ausbaden.
dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?
Warum glaubst und vertraust du einem Rechtsexperten wie einem Rechtsanwalt weniger als fremden Laien im Internet, die den Fall nur aus deinen paar Informationen kennen?
Du kannst deine Bankgeschäfte nach wie vor tätigen, indem du zur Bank gehst und die Überweisungen beispielsweise schriftlich per Überweisungsträger ausführst.
Jeder Fall ist anders. Deshalb muß es bei dir nicht notwendigerweise so sein wie bei anderen.
Ich weiß von bekannten, dass sie es bereits nach 3 bis 4 Wochen zurückbekommen haben, ohne Akteneinsicht.