Beschlagnahme Mobiltelefon "Gefahr im Verzug" rechtens §201?

3 Antworten

jedoch hätte man mich auch einfach bitten können, die Aufnahme zu löschen

Nein.

Du hast Aufgenommen, das ist eine Straftat, um diese zu verfolgen, bedarf es eines beweises für die Tat und da kommt Dein Handy inst Spiel, es wird dadurch zum Beweismittel.

oder meinetwegen können die eine Kopie des Handys anfertigen

Man kann auch ein Bild eines Brecheisens eines Einbrechers machen...... es zählt halt das Original.

Ich kann ohne das Telefon nun keine Bankgeschäfte tätigen......

Das spielt keine Rolle.

Da es ja theoretisch als Tatmittel in Frage kommt, verstehe ich, dass man es beschlagnahmen KANN

Nein, MUSS. Die Polizei HAT (im Sinne eines befehls) Straftaten zu verfolgen und alle Maßnahmen zu treffen.......

Das ist nicht KANN, das ist zwingend so vorgeschreiben.

aber das ist angesichts dieser Kleinigkeit

Sorry jetzt, aber es mag Dir wie eine Kleinigkeit vorkommen, dennoch ist es das nicht. Eine Kleinigkeit wäre eine Ordnungswidrigkeit, Straftaten sind allesamt keine Kleinigkeiten mehr.

absolut unverhältnismäßig

Im Gegenteil.

Wie bekomme ich es wieder

Wenn die Staatsanwaltschaft entscheidet, Dir das Ding wieder zu geben, dann bekommst Du eine Nachricht, ab wann Du das Teil wo wieder abholen kannst.

und wie lange wird der Spaß nun dauern?

Unter Umständen bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens. Das kann viele Monate dauern.

Alleine die Beweissicherung durch Auslesen kann sein, dass das erst in Wochen oder Monaten stattfindet, man hat nicht nur Dein Handy, man hat viele und alles Sachen, die entweder vor Dir passiert sind und deswegen auch vorher drankommen oder noch passieren, aber dringender sind, weil die Straftat schwerer ist.

Ich habe einen Anwalt bereits eingeschaltet, jedoch meinte er, dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Da hat er recht und wenns schief läuft, kann das einige Wochen schon alleine bis dahin dauern.

Schau dich nach einem Ersatz um. Es gibt Internetcafes, Freunde von denen man sich ein Smartphone ausleihen kann. Es gibt den Bankschalter. Es gibt sicher eine Möglichkeit deine Überweisung anders zu regeln.

Das Ding siehst du nicht morgen wieder. Die Justiz arbeitet langsam...

Klingt nach einer ziemlich bescheurten Aktion, dafür musst du jetzt leider auch die Scheiße ausbaden.

dass bis zur Akteneinsicht nichts passieren kann, ist dem wirklich so?

Warum glaubst und vertraust du einem Rechtsexperten wie einem Rechtsanwalt weniger als fremden Laien im Internet, die den Fall nur aus deinen paar Informationen kennen?

Du kannst deine Bankgeschäfte nach wie vor tätigen, indem du zur Bank gehst und die Überweisungen beispielsweise schriftlich per Überweisungsträger ausführst.

FliegenGehtWeg 
Fragesteller
 02.09.2020, 15:09

Ich weiß von bekannten, dass sie es bereits nach 3 bis 4 Wochen zurückbekommen haben, ohne Akteneinsicht.

0
Mignon5  02.09.2020, 15:10
@FliegenGehtWeg

Jeder Fall ist anders. Deshalb muß es bei dir nicht notwendigerweise so sein wie bei anderen.

1