Frage zur Polizeilicher Beschlagnahmung?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe die SIM-Karte von dem Handy sperren lassen und habe den „Verloren“-Modus aktiviert,geht ja bei dem IPhone,ist das Strafbar? Evtl. Behinderung von Ermittlungen oder so?

Nein, alles ok.

Und wie lange dauert das bis ich die Sachen wieder habe?

Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens oder aber, wenn man nichts drauf dindet, bis dei STaatsanwaltschaft entscheidet, dass die Dinge wieder heraus gegeben werden können.

So etwa ein bis einenhalb Jahre - würdich mal mir rechnen, so über den Daumen gepeilt.

Mein PC gehört nicht mir sondern einem anderen Familienmitglied,dürfen die den trotzdem mitnehmen?

Ja klar. Das kennen die schon und das ist anscheinend jedes Mal so, dass dieses Ding dan ausgerechnet der Tante, dem Neffen, der Mutter oder dem Kumpel gehört......

Damit versucht jeder, durchzukommen.

Wenn das nachgewiesen werden kann und Du keinen Zugriff drauf hattest, kommt man damit auch durch, sonst nicht.

Das Brecheisen beim Einbrecher wird auch dann erstmal beschlagnahmt, wenn es der Freundin gehört - mal so erklärt, dass es klarer wird.

Also vergiss es....

Und dürfen die einfach auf dem Zettel wo die Sachen drauf stehen die die beschlagnahmt haben,schreiben das das in meinem Zimmer gefunden wurde obwohl das nicht in meinem Zimmer war?

Ja nö ja wie auch immer, es macht hinterher gar keinen Unterschied. Du brauchst nicht versuchen, mit sowas das ganze Ding unmöglich zu machen, das wird nix.

Wenn du damit nichts zu tun hast, dann wird sich das ganz schnell aufklären. Ja, du kannst nichts dafür, wenn dir wer was schickt. Aber du kannst sehr wohl was dafür, wenn du das aufhebst oder gar weiterleitest anstatt es bei der Polizei zu melden.

Und ja, sie dürfen den PC mitnehmen auch wenn er nicht dir gehört. Du hast ihn ja immerhin benutzt. Daher ist es schon logisch, dass sie sich den auch anschauen möchten.

Außerdem kann man davon ausgehen, dass die Polizei sehr genau weiß, was sie dürfen und was nicht.

Das mit dem Sperren der Karte ist nicht verboten. Schaut aber schon arg schräg aus. Wenn ich nichts zu verheimlichen habe, dann zeige ich das einfach her. Dann geht es auch viel schneller bis man seine Sachen wieder hat.

Alpha2Gene 
Fragesteller
 23.01.2020, 15:51

Ein Kollege hat Pin etc. vom Handy gegeben und hatte nach 2 Jahren sein Handy,warum sollte ich dann auch alles geben? Dauert doch eh

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Was hat whatsApp mit deiner Plslaystation zu tun? Wenn du so nen kranken Müll verbreitest, steh dazu, nimm deine Strafe an und ass dir ggf helfen therapeutisch. Und ja, die dürfen alles mitnehmen woran du spielst bzw worauf du Zugriff hast.

Tja, strafbar ist das mit dem Handy sperren nicht, aber es macht nen ganz miesen Eindruck und wird zu 200% negativ ausgelegt.

Alpha2Gene 
Fragesteller
 23.01.2020, 15:48

Hast den letzten Satz nicht gelesen wa? Ich habe immernoch damit nichts zutun. Ich wurde zu einer Gruppe hinzugefügt und das wurde dann geschickt und jemand hat das dann der Polizei gemeldet,bist son Intellektueller Typ der nichts versteht oder?

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Ma10ddin  23.01.2020, 15:50
@Alpha2Gene

Und du hast es dir brav angeguckt, runtergeladen und nichts gesagt?! Machts nicht besser.

Und garantiert intellektueller als du. Immerhin hab ich nichts mit Kinderfi..c..kern zu tun und hab kein Verfahren am Hals so wie du.

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musso  23.01.2020, 15:52
@Alpha2Gene

einen auf doof machen und hier herumpampen wird Dir auch nichts nützen!

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Ma10ddin  23.01.2020, 15:56
@Alpha2Gene

Mehr als so einer wie du offenbar. Immerhin weiß er/ sie, dass man besser kooperiert und sich nicht rausredet wie n Baby beim Lolli klauen.

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Sie dürfen alles mitnehmen bzw. beschlagnahmen, da auch dort die potenzielle Gefahr für den Missbrauch von Kinderpornographischen Inhalten bzw. von Schriften besteht.
Das mit dem iPhone würde ich lassen, denn wenn du nichts verbrochen hast, ist da auch kein Grund um Angst zu haben.

Die Dauer variiert je nach Festplattenspeicher etc.

Tipp von mir:

Solltest du etwas verbrochen haben, gib es zu. Nichts ist schlimmer als die Polizei anzulügen.

Die beschlagnahmten Gegenstände gehen zur Staatsanwaltschaft und die sind aktuell überlastet.

Nach Auswertung und Abschluss der Ermittlungsverfahren erhälst Du eine Mitteilung, wo die Sachen von Dir abgeholt werden können.

Dauer: 6 Monate, eher ein Jahr.